Das Innenministerium hat den Posten im Haushalt der Stadt wegen des Defizits gestrichen

Ahrensburg. 100.000 Euro wollte die Stadt Ahrensburg in diesem Jahr zum Kapital der Schlossstiftung zuzahlen. Daraus wird nun nichts. Grund ist der unausgeglichene Haushalt der Stadt. Wegen des Defizits (1,1 Millionen Euro) hat das schleswig-holsteinische Innenministerium den dafür vorgesehen Posten im Ahrensburger Haushalt gestrichen. Die Begründung: Zustiftungen werden nur genehmigt, wenn die Kommune in drei aufeinanderfolgenden Jahren einen ausgeglichenen Haushalt hat. Die Stadt will nun Widerspruch gegen die Entscheidung aus Kiel einlegen. „Zudem lassen wir den Vorgang rechtlich prüfen“, sagt Rathaussprecher Andreas Zimmermann.

Thomas Bellizzi, Fraktionschef der Ahrensburger FDP, sagt dazu: „Die FDP hat im August darauf hingewiesen, dass das Innenministerium Zustiftungen nur unter der Voraussetzung eines ausgeglichenen Haushalts genehmigt. Der Bürgermeister hat daraufhin der FDP völlige Unwissenheit vorgeworfen und sich auch im Ton vergriffen.“ Bellizzi hat nun eine Anfrage an den Bürgermeister gestellt. Sie steht auf der Tagesordnung der kommenden Stadtverordnetenversammlung. Bellizzi will unter anderem von dem Verwaltungschef wissen, wie es mit der Schlossstiftung weitergehen soll, zudem fordert er eine Entschuldigung.

Seit 2007 hat die Stadt 100.000 Euro zugestiftet, 400.000 fehlen

Die Schlossstiftung wurde 2007 gegründet. Derzeit hat sie einen Kapitalstock von 600.000 Euro. 350.000 Euro kommen von der Sparkassenstiftung, 150.000 Euro haben private Geldgeber zugestiftet. Die Stadt Ahrensburg hat sich bisher mit 100.000 Euro beteiligt. Laut Vereinbarung mit der Sparkassenstiftung muss die Stadt bis 2018 demnach noch 400.000 Euro zustiften.

Jörg Schumacher, Geschäftsführer der Sparkassenstiftung, sieht die Zustiftungen der Stadt nicht in Gefahr: „Die Stadt muss das Geld bis 2018 einzahlen, sie hat noch ausreichend Zeit.“ Die Maßnahme aus Kiel kann er nicht nachvollziehen. Schumacher: „Als wir 2007 die Zustiftungsvereinbarung getroffen haben, gab es diese Vorschrift noch nicht.“ Es könne nicht sein, dass sie nachträglich den Vertrag kippt.

Die Stadtverordnetenversammlung im Marstall (Lübecker Straße 8) am Montag, 24. März, beginnt um 19.30 Uhr.