Gemeinde beauftragt Anwältin: Ein Investor will fünf Windkraftanlagen bauen. Deren Standort ist umstritten

Lasbek. Eigentlich habe die Gemeinde Lasbek ihren Beitrag zur Energiewende geleistet: „Wir muten unseren Bürgern schon sechs 100 Meter hohe Windkraftanlagen zu“, sagt der Bürgermeister Harald Lodders (SPD). „Wir haben viel getan, unsere Anlagen produzieren ordentlich viel Strom.“ Mehr wollten die Einwohner nicht unbedingt. Erst im vergangenen Herbst hatte die Gemeindevertretung den Antrag eines Projektentwicklers abgelehnt, der drei zusätzliche Windräder aufstellen wollte (wir berichteten). Doch nun gibt es eine neue Voranfrage: Ein Investor möchte fünf zusätzliche Windkraftanlagen mit einer Höhe von je 150 Metern bauen.

Es gilt zu klären, ob der Bebauungsplan die Eignungsfläche einschränkt

Theoretisch ist das möglich: In der Gemeinde Lasbek ist in den Gemarkungen Krummbek und Barkhorst eine Windenergieeignungsfläche ausgewiesen, also eine Fläche, auf der Windkraftanlagen errichtet werden dürfen. In Schleswig-Holstein steht seit Ende des Jahres 2012 etwa 1,7 Prozent der Landesfläche für die Energiegewinnung aus Wind zur Verfügung. Die in Lasbek angedachten fünf Windräder liegen innerhalb des in der Landesplanung ausgewiesenen Eignungsgebietes, das etwa 93 Hektar umfasst. Allerdings liegen sie außerhalb der von der Gemeinde Lasbek vorgesehenen 30 Hektar Eignungsfläche in dessen Kerngebiet.

Der Leiter des Bauamts Bad Oldesloe-Land, Ralf Maltzahn, erklärt das Problem: „Nun stehen wir vor der spannenden rechtlichen Frage, ob der im Jahr 2006 in Kraft getretene Bebauungsplan die Eignungsfläche rechtlich wirkungsvoll einschränkt, oder ob außerhalb dieser von der Gemeinde vorgesehenen Fläche, aber innerhalb des vom Land ausgewiesenen Eignungsgebietes zusätzliche Windkraftanlagen entstehen können.“ Die aktuelle Bauanfrage stütze sich auf einen Regionalplan, der 500 Meter Abstand zu ländlichen Siedlungen vorsehe, der heute geltende Abstand von 800 Metern würde bei drei der geplanten Anlagen deshalb unterschritten. Dies wolle die Gemeinde unbedingt verhindern. „Barkhorst ist ein Wohngebiet, da müssen die Abstände eingehalten werden“, sagt Bürgermeister Lodders.

Die zuständige Behörde ist das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) in Lübeck. Sie hat die Gemeinde Lasbek aufgefordert, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. „Es kann nur in engen rechtlichen Grenzen versagt werden“, sagt Ralf Maltzahn vom Amt Bad Oldesloe-Land. Ein solcher Grund wäre tatsächlich, wenn die geplanten Windräder den Abstand von 800 Metern nicht einhielten, sagt Martin Schmidt vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume. „Da ist möglicherweise ein Fehler in der Planung. Das muss die Landesplanungsbehörde in Kiel nun klären. Verbindlich sind die 800 Meter“, sagt Schmidt.

Weil die Zusammenhänge rechtlich so kompliziert sind, wie es klingt, hat die Gemeinde Lasbek die Kieler Anwaltskanzlei Weißleder & Ewer beauftragt. Die ist auf Arbeits-, Bau- und Verwaltungsrecht spezialisiert. Die zuständige Anwältin habe sich in einem ersten Schritt um eine Stellungnahme der Landesplanung bemüht, dass die Bauleitplanung der Gemeinde weiterhin als rechtsverbindlich angesehen wird. „Als die Eignungsgebiete im Regionalplan ausgewiesen wurden, konnten die Gemeinden das Gebiet aus bestimmten planungsrechtlichen Gründen beschränken. Das haben wir damals getan“, sagt Ralf Maltzahn vom Amt Bad Oldesloe-Land. „Hauptsächlich ging es damals um den Abstand zu ländlichen Siedlungen.“ Bürgermeister Harald Lodders ergänzt: „Wir verteufeln Windenergie nicht. Aber wir wollen zumindest den Standort bestimmen, um die Belästigung für die Anwohner zu minimieren.“

Bei der Sitzung der Gemeindevertreter soll über die Thematik beraten werden

Dass der Bau der fünf Windanlagen ganz verhindert werden kann, sei wohl unwahrscheinlich, meinen Ralf Maltzahn und Harald Lodders. Die Frist zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens läuft am Montag, 7. April, ab. Bis dahin will sich die Gemeinde überlegen, wie sie am besten vorgeht. Am Donnerstag, 27. März, werden ab 19:30Uhr im Gemeinschaftshaus Lasbek-Dorf (Schulstraße 13) die Gemeindevertreter über die Thematik sprechen. „Wir wollen eine Änderung des Flächennutzungsplans anschieben, damit die Windkraftanlagen nicht so dicht an die Wohnhäuser des Ortsteils Barkhorst gebaut werden dürfen“, sagt Lodders. Bei diesem Termin sollen auch Zeichnungen vorgelegt werden. Wie es danach weitergeht, ist noch unklar. Martin Schmidt vom zuständigen Landesamt: „Wir warten auf die Stellungnahme der Gemeinde. Zudem muss geprüft werden, ob der zulässige Mindestabstand eingehalten wird. Sonst macht die Planung keinen Sinn.“