8./9.März: „Bürger sollen über Baumschutzsatzung entscheiden“

Baumschutzsatzungen, die nach dem Zweiten Weltkrieg wegen des Abholzens zwecks Brennholzgewinnung durch die notleidende Bevölkerung ins Leben gerufen wurden, mögen seinerzeit nach totaler Verwüstung noch berechtigt gewesen sein, gehören aber in unserem mehr als grün bewaldeten Land ohne Wüstenregion zumindest für den privaten Grundstücksbesitzer nicht mehr in die Landschaft und umgehend abgeschafft. Hinzu kommt, dass jede Kommune eigenartigerweise die zu schützenden Bäume und ebenso die festgelegten Grenzwerte nach nicht nachvollziehbarem eigenem Gutdünken festlegt.

Eine Baumschutzsatzung sollte jedem Grundstückserwerber beim Kauf umgehend zur Kenntnis gebracht werden, damit er nicht unwissend nach Jahren in eine Falle tappt und gegebenenfalls noch gerichtlich belangt wird. Für die öffentliche Hand mit ortsprägenden und alten Bäumen mag so eine Satzung zum Allgemeinwohl jedoch noch immer ganz sinnvoll sein. Deshalb sollten auch unsere Politiker sich einmal Gedanken darüber machen, die Baumschutzsatzung in Ahrensburg für den Privatmann aufzuheben, denn wir sind alle keine Naturfrevler und Ökorabauken. Wie wäre es auch bei uns mit einer Bürgerbefragung?

Reinhard Günther, Ahrensburg

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