Nach 21 Jahren geben die Anlieger der Straße Eckhorst in Bargteheide auf. Ehepaar Meier verzichtet auf sein Recht

Bargteheide. Zu. Auf. Zu. Jahrzehnte lang ging es hin und her. Nun ist Schluss mit dem Zickzack-Kurs. Die Bargteheider Straße Eckhorst wird wieder geöffnet. Und diesmal scheint es sich tatsächlich um die letzte Wende in diesem schier unendlichen Rechtsstreit zu handeln: Das Ehepaar Ingeborg und Otto Meier gibt auf. „Nicht weil sich irgendetwas an der Situation geändert hat“, sagt die Bargteheiderin, die seit den 80er-Jahren gegen die Öffnung der ursprünglichen Sackgasse kämpft und den Durchgangsverkehr aus der Straße raushaben will. „Aber wir können einfach nicht mehr. Es wird uns zu viel.“ Und das körperlich und finanziell.

Die Auseinandersetzung mit der Stadt, die bis vors Bundesverwaltungsgericht ging, zehrt an den Nerven. Und eine Kostenfrage ist es für sie nach all den Jahren nun auch geworden. „Wir wissen nicht, was da noch auf uns zukommt“, sagt die Anliegerin. „Wir müssen mit mindestens 5000 Euro rechnen. Das können wir uns nicht leisten.“ Und die Versicherung zahle nicht. Der Vorgang liege zu weit zurück.

Das Geld auf die Anlieger umzulegen, die sich ebenfalls gegen die Öffnung der Straße wehren, hatte bei der jüngsten gerichtlichen Auseinandersetzung im Sommer 2012 funktioniert. Damals hatte Bargteheide die Eckhorst gegen die geltende Rechtslage geöffnet. Die Meiers pochten auf ihr 1993 vorm Bundesverwaltungsverwaltungsgericht erwirktes Recht und forderten die Stadt per Zwangsvollstreckung zur Schließung der Straße auf. Mit Erfolg. Die Meiers mussten lediglich für ihre eigenen Anwaltskosten aufkommen. „Das war bezahlbar“, sagt Ingeborg Meier. „25 Euro pro Anwohner.“ Jetzt sei die Summe nicht kalkulierbar: Die Kosten könnten für das Ehepaar noch erheblich höher ausfallen – je nachdem, wie die Stadt auf die neue Lage reagiert.

Die Überraschung war in jedem Fall perfekt. Dass Ingeborg und Otto Meier auf ihr Rechte verzichten, damit hätte im Rathaus niemand gerechnet. „Wir sind alle sehr überrascht“, sagt Bürgermeister Henning Görtz. Schließlich hätten die Meiers nach der Öffnung der Straße im Sommer 2012 sofort reagiert. Und das Gericht war auf ihrer Seite. Mit der Folge, dass die Stadt Beschwerde einlegen musste. Und verlor. Und dann eine Gegenklage einreichte, die noch anhängig war. Bis gestern die Nachricht kam: Die Meiers verzichten. „Das war natürlich eine positive Überraschung“, sagt Görtz. Positiv, weil der Stadt nun das Gegenklageverfahren von unbestimmter Dauer und unbestimmtem Ausgang erspart bleibt.

„Die Öffnung der Eckhorst könnte jeden Tag erfolgen“, sagt Anwalt Einar von Harten, der Ingeborg und Otto Meier vertritt. Das Gericht müsse jetzt nur noch die Kosten des Verfahrens festsetzen. Und das sei Abwägungssache.

In der Tat ist die Entscheidung knifflig. Wer bezahlt für das Gericht? Wer bezahlt in welcher Höhe welchen Anwalt? Die Gegenklage der Stadt wurde ja nicht gewonnen, sondern durch den Verzicht der Meiers abgebrochen. Und das, obwohl das Recht noch auf ihrer Seite war. Es wäre dennoch möglich, dass das Ehepaar nun auch noch anteilig Kosten des städtischen Anwalts übernehmen müsste. Genau das befürchtet Ingeborg Meier. Ihr Anwalt hat schon vor Gericht angeregt, die Stadt sollte darauf verzichten.

„Wir werden das beraten und dann von der Politik entscheiden lassen“, sagt der Büroleitender Beamte Herbert Sczech. Die Stadt werde sich auch nicht mit einer Kostenfeststellung begnügen: „Wir wollen ein Anerkenntnis-Urteil, damit alles wasserdicht ist“, sagt Sczech. Das Urteil könne höchstens einige Wochen auf sich warten lassen. Ob die Eckhorst dann aufgemacht werde? Auch das sollen die Politiker entscheiden. Bislang gab es dafür eine Mehrheit.

Und was sagen die Bürger dazu? Ulrich Tille meint, die Stadt müsste den Eckhorst-Anwohnern entgegenkommen. „Sie sollte mit der Öffnung der Straße so lange warten, bis der zweite Teil der Westumgehung fertig ist.“ Dann sei die Gefahr geringer, dass die Eckhorst zum Schleichweg werde.