Eine Glosse von Alexandra Schulz

Wer ein Kind erwartet, kommt nicht umhin, sich einen Namen zu überlegen. Dieses Problem besteht schon länger, vermutlich seit es Kinder gibt. Und vermutlich gibt es seitdem auch Eltern, die uneins sind, wie dieser Name nun lauten soll. Aber „immer öfter“, teilt eine große Rechtsschutzversicherung mit, gibt es diese Streitigkeiten nicht mehr nur im Privaten, sondern vor Gericht, Eltern gegen das System. Denn nicht jeder Name ist erlaubt. Immer wieder komme es bei Anmeldungen des Kindes beim Standesamt zu Diskussionen. Wenn das Kindeswohl bedroht sei, sei ein Name nicht zulässig. Schmitz als Vorname etwa wurde vom Oberlandesgericht Köln abgelehnt.

Warum nun eine Rechtsschutzversicherung dies verkündet, ist nicht ganz klar. Zumal sie ja davon profitiert, wenn die Eltern sich mit dem Gericht um Schmitz streiten wollen. Logischer hingegen ist der Gedanke, dass andere Versicherungen anfangen, über Namen nachzudenken. Für den kleinen Rambo etwa könnte die Police einer Haftpflichtversicherung teurer sein als für Rapunzel, die ja außerhalb der elterlichen Wohnung kaum Gelegenheit hat, etwas kaputtzumachen. Ob Aschenputtel günstig an eine Hausratsversicherung kommt, wo doch überall im Haus gläserne Schuhe stehen, ist fraglich. Und eine Lebensversicherung für Peter Pan abzuschließen, wird sicher auch nicht ganz einfach. Aber in diesen Fällen dürften Versicherungen das kleinste Problem sein.