45-jähriger Ahrensburger zu Bewährungsstrafe verurteilt. Opfer wurden über Jahre bedrängt

Ahrensburg. Der Ahrensburger, der seine zum Tatzeitpunkt minderjährigen Nichten missbraucht haben soll, ist zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Ahrensburger Amtsgericht hält es für erwiesen, dass dem Mann zweifelsfrei ein sexueller Missbrauch und eine sexuelle Nötigung nachgewiesen werden kann. Es entschied sich für eine Strafe von einem Jahr und zehn Monaten. Zudem muss der Verurteilte zwei Beratungsgespräche führen. Die Bewährungsfrist dauert zwei Jahre.

Die Entscheidung begründete Richter Ulf Thiele damit, dass die Aussagen der Opfer glaubwürdig seien, aufgrund Erinnerungslücken aber nicht alle vorgeworfenen Taten nachweisbar seien. Die heute 27 und 28 Jahre alten Cousinen hatten bei der Polizei sowie vor Gericht von mehreren Übergriffen berichtet. Der Angeklagte hatte zu Prozessbeginn die Taten bestritten. Er nahm das Urteil regungslos entgegen.

Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten am ersten Prozesstag eine Haftstrafe ohne Bewährung gefordert (wir berichteten). „In dem Prozess ist nur die Spitze des Eisberges erfasst worden“, sagte die Anwältin der beiden Frauen zur Begründung. Sie fügte hinzu, dass die Cousinen bis heute aufgrund des Missbrauches leiden. Das sei besonders deutlich geworden, weil sie ihre Aussagen vor Gericht ängstlich vorgetragen und zuvor lange gewartet hätten, bis sie den Mut zur Anzeige aufgebracht hätten. Die Umstände würden auch die Glaubwürdigkeit der Frauen stützen. Das sah auch Richter Thiele in seiner Urteilsbegründung so. Zudem würden die Erinnerungslücken die Glaubhaftigkeit weiter stützen. „Hätten die Frauen sich die Vorwürfe ausgedacht, wären die nicht lückenhaft“, sagte der Richter.

Der Anwalt des Ahrensburgers hatte unterdessen in seinem Plädoyer einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert und sich für den Fall einer Verurteilung vorsorglich für eine Bewährungsstrafe ausgesprochen. Dazu sagte er: „Die Aussagen der Frauen sind widersprüchlich und ungenau.“ Auch Zeugen hätten sich, so der Jurist, nicht präzise ausgedrückt. Sein Mandant sei nicht vorbestraft, und eine Haftstrafe würde das Leben des Mannes zerstören.

Uwe D. (Name geändert) ist verheiratet und hat eine acht Jahre alte Tochter. Eine Gefahr für das Mädchen sieht Richter Ulf Thiele nicht: „Der Angeklagte ist nach den Taten an seinen Nichten nicht mehr auffällig geworden, zudem lebt er auch aufgrund seiner Ehe in gefestigteren Verhältnissen.“ Die ihm von der Staatsanwaltschaft vorgeworfenen Taten soll der Mann vor seiner Ehe zwischen 1995 und 2001 begangen haben. Zu dem Zeitpunkt lebte Uwe D. unter anderem bei seiner Schwester, der Mutter einer Opfer, in Ahrensburg. Kurz zuvor war ihr Ehemann gestorben, und der Bruder hatte sich angeboten, in der schweren Zeit der Schwester beizustehen. Der Missbrauch soll sich im Zimmer des 45-Jährigen und des Bruders des Mädchens geschehen sein.

Die zweite Nichte des Ahrensburgers soll der Mann nach seinem Auszug aus dem Haus der Schwester genötigt haben. Der Mann war 1999 in eine eigene Wohnung in Ahrensburg gezogen. Weder Staatsanwaltschaft noch Nebenklage und Verteidigung haben sofort Widerspruch gegen das Urteil eingelegt.