Ahrensburgs Bürgermeister ergänzt seine Äußerung daraufhin

Ahrensburg. Der Fraktionschef der Ahrensburger CDU, Tobias Koch, ist einer Äußerung des Bürgermeisters Michael Sarach zum Kaufvertrag für das Lindenhof-Grundstück entgegengetreten. Sarach hatte, wie berichtet, in einer Nachbesprechung zur Stadtverordnetenversammlung gesagt, wenn sich die Investoren zurückzögen, weil ihnen der Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs nicht gefalle, müsste ihnen die Stadt bis zu 400.000 Euro Schadenersatz zahlen. „Das ist eine grobe Falschaussage, eine solche Regelung wäre doch komplett unlogisch“, sagt Koch, der auch stellvertretender Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion ist.

Die tatsächliche Regelung sehe genau umgekehrt aus, so Koch weiter. „Wenn sich der Investor zurückzieht, weil ihm der Entwurf nicht gefällt oder aus anderen Gründen, dann muss er der Stadt sämtliche Rechte an den Planungen unentgeltlich überlassen.“ Die Stadt verfüge dann also über eine fertige, kostenlose Planung, die sie anschließend mit einem anderen Investor oder Projektentwickler umsetzen könne. Koch: „Ein von der Stadt zu zahlender Schadenersatz für die durch Rechnung nachgewiesenen Kosten entsteht hingegen nur, wenn die Stadt für den Siegerentwurf des Architektenwettbewerbs anschließend nicht das erforderliche Baurecht schafft, etwa weil eine politische Mehrheit den aufzustellenden B-Plan ablehnt.“

Bürgermeister Sarach „ergänzte“ daraufhin zur Klarstellung in einer schriftlichen Mitteilung: „In dem Fall, dass kein Baurecht geschaffen wird, sind die Investoren berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Für die geleisteten Vorarbeiten hätte die Stadt Ahrensburg auf Nachweis durch Rechnungen eine Kostenerstattung bis zur Höhe von 400.000 Euro zu leisten.“

Bei den Investoren handelt es sich um die Hochtief Hamburg GmbH und die Firma Baustudio. Auf dem Gelände sollen Bauten mit Wohnungen und Läden entstehen.