Stadtverordnete stimmen am Montagabend ab. Entscheidung über Bebauung hängt vor allem von den Grünen ab

Ahrensburg. Wenn die Ahrensburger Stadtverordneten am heutigen Montagabend öffentlich über den städtebaulichen Vertrag zum Lindenhof-Grundstück abstimmen, könnte es noch einmal spannend werden. Denn sollte insbesondere die Grünen-Fraktion nicht geschlossen dafür votieren, könnte der Text abgelehnt und das gesamte Vorhaben wenigstens vorerst auf Eis gelegt werden.

Dass die Entscheidung kein Selbstgänger wird, hängt mit dem vorherigen Abstimmungsverhalten zusammen. Nach Abendblatt-Informationen stimmten im Oktober in nicht-öffentlicher Sitzung nur drei der sechs Stadtverordneten der Grünen für den Kaufvertrag. Er wurde damals mit 13:12 Stimmen angenommen, wobei alle anwesenden zehn CDU-Stadtverordneten für den Kontrakt votierten.

Die SPD wünscht sich ein Konzept auch für die Verkehrsströme

„Wir werden für den städtebaulichen Vertrag stimmen“, sagt Jörg Hansen, baupolitischer Sprecher der Grünen. Er vertraue auf den gesunden Menschenverstand und glaube nicht, dass mehrheitlich gegen den Kontrakt gestimmt werde. Indes hofft Hartmut Möller, Fraktionschef der SPD, „dass das Vertragswerk abgelehnt wird“.

Die Sozialdemokraten hatten sich während der langen Diskussion stets dafür ausgesprochen, ein Konzept zu erarbeiten, das auch Verkehrsströme berücksichtigt, die sich aus der Anbindung Ahrensburgs an die neue Bahnlinie S 4 ergeben. Das Lindenhof-Grundstück, benannt nach einem Hotel, das dort einstmals stand, liegt in unmittelbarer Nähe des Bahnhofs.

Möller verweist zudem auf „Ungereimtheiten“ in dem Vertragswerk. So werde laut einem Verkehrsgutachten, das im Zusammenhang mit der Bebauung des Areals erstellt worden sei, festgestellt, dass die Kreuzung zwischen Bahnhofstraße und Hamburger Straße bei Realisierung des Projekts in kritischer Weise belastet werden würde. „Dort steht weiter, dass dies aber durch eine verkehrsabhängige Ampelschaltung behoben werden könne“, sagt Möller. „Allerdings verfügt Ahrensburg gar nicht über so eine Anlage, die den Verkehrsfluss je nach Aufkommen durch längere Grün- respektive Rot-Phasen aufrechterhält“, fährt der Fraktionsvorsitzende der Sozialdemokraten fort.

Die Wählergemeinschaft WAB wird nach Aussagen ihres Fraktionsmitglieds Peter Egan „wohl geschlossen gegen den Vertrag stimmen“. Es müsse zunächst für die gesamte Innenstadt geklärt werden, wie deren bebaubare Flächen, etwa der Parkplatz Alte Reitbahn, künftig genutzt werden sollten. Erst auf Basis solch eines Konzepts, das auch die Verkehrsströme berücksichtige, solle dann das Lindenhof-Grundstück verkauft werden. „Außerdem ist bis heute nicht gesagt worden, wo denn Ersatz für die 60 Parkplätze geschaffen werden soll, die derzeit auf dem Areal sind“, beklagt Egan.

Jörg Hansen kündigt unterdessen an, dass in einer der nächsten Sitzungen des Bau- und Planungsausschusses ein Vorschlag vorgestellt werde, wo dieser Ersatz geschaffen werden könne. Den Investoren, einer Gesellschaft der Hochtief Hamburg GmbH und der Ahrensburger Firma Baustudio Projektentwicklungsgesellschaft, war gegen die Stimmen von SPD und FDP zugestanden worden, nicht alle dieser öffentlichen Stellflächen in die Tiefgarage verlagern zu müssen und stattdessen für Ersatz in unmittelbarer Nähe zu sorgen. Wo, ist aber noch unklar.

Die zweiköpfige FDP-Fraktion will nach den Worten ihres Vorsitzenden Thomas Bellizzi für den Vertrag stimmen, obwohl sie eigentlich gegen das Vorhaben ist. „Aber wir rechnen mit einer Mehrheit für den Vertrag“, sagt Bellizzi. „Nun wollen wir nicht schmollen und stattdessen verhindern, dass dort so ein hässlicher Klotz wie das Einkaufszentrum CCA entsteht.“ Die CDU wird „selbstverständlich für den städtebaulichen Vertrag stimmen“, kündigt deren baupolitische Sprecherin Carola Behr an.

Ohne den städtebaulichen Vertrag gibt es auch kein Baurecht

Sollte es dennoch zur Ablehnung kommen, ist nach den Worten des Grünen Jörg Hansen „die bisherige Planung zumindest auf Eis gelegt“. Laut Peter Egan von der WAB kann der Kaufvertrag erst wirksam werden, wenn es ein Baurecht gebe. „Und das besteht bei einer Ablehnung des städtebaulichen Vertrages nicht.“ Der Kaufvertrag dürfte dann, so Egan weiter, nicht ausführbar sein. Der Bauausschussvorsitzende Hartmut Möller von der SPD sagt, er wisse nicht, wie das Verfahren nach einer Ablehnung aussehe. Möller: „Ich gehe aber davon aus, dass das Vorhaben dann beerdigt ist.“