Prozess zum Überfall in Ahrensburg vor dem Landgericht wird um zwei Verhandlungstage verlängert

Ahrensburg/Lübeck. Am zweiten Verhandlungstag im Prozess um den Raubüberfall auf den Aldi-Markt an der Großen Straße in Ahrensburg gab es vor dem Landgericht Lübeck eine überraschende Wendung. Einer der Zeugen, der auf eigenen Wunsch noch einmal vorgeladen worden war, modifizierte seine Aussagen aus der Vorwoche und belastete damit Issam G., den Bruder des Angeklagten Hatem G. (alle Namen geändert).

Am 19. Januar 2013 hatten zwei maskierte Täter nach Ladenschluss die Filialleiterin Anja P. im Büro überrascht, während sie den Tagesabschluss vorbereitete. Ihr und dem Lehrling Issam G. wurden die Augen verbunden und Hände sowie Füße mit Klebeband gefesselt. Die Räuber packten die letzten Tageseinnahmen, einen höheren vierstelligen Betrag, ein und flüchteten. In den ersten Untersuchungen ging die Polizei der Vermutung nach, dass die beiden Täter sich vor Ladenschluss in die Büroräume geschlichen und dort versteckt hatten.

Angeklagt ist Hatem G., weil auf dem zur Fesselung benutzten Klebeband bei der kriminaltechnischen Untersuchung ein Fingerabdruck von ihm identifiziert wurde. Außerdem fanden die Ermittler in seiner Wohnung Klebeband und einen Cutter mit Rückständen von dem Band, das beim Überfall verwendet worden war.

Am ersten Prozesstag hatte sich das Gericht vor allem der Frage eines möglichen dritten Mittäters gewidmet, der Insiderwissen hatte. Issam G., der Auszubildender im Aldi-Markt war, ist Bruder des Angeklagten. Zudem war Issam G. noch vor dem Prozess durch Aussagen von Michael W. belastet worden.

Vater der Ex-Partnerin des Angeklagten korrigiert seine Aussage

W. hatte bei der Polizei zu Protokoll gegeben, dass seine Tochter Tanja, die eine Tochter mit Issam G. hat, ihm offenbart habe, dass ihr Ex-Partner den Aldi-Räubern nach Ladenschluss eine Tür geöffnet habe. Am ersten Verhandlungstag hatten Michael W. und Mitglieder seiner Familie dieser Aussage widersprochen und sie als Missverständnis bezeichnet, sich dabei aber in Widersprüche verwickelt. Gestern korrigierte Michael W. diese Korrektur seiner Aussage. Er habe am ersten Prozesstag anders ausgesagt, um seine Tochter zu schützen, die eine panische Angst vor ihrem früheren Partner habe und befürchte, dass Issam G. die gemeinsame Tochter nach Tunesien mitnehmen könnte.

Diesmal erklärte Michael W., dass seine Tochter ihm im Herbst 2013 erzählt habe, dass sie mehr über den Aldi-Raub in Ahrensburg wisse. Er habe sie daraufhin ermutigt, bei der Polizei auszusagen und dies auch selbst gemacht. Aus Angst um seine Tochter habe er später versucht, seine Aussage zurückzuziehen – was nicht möglich war. Kriminaloberkommissar Klaus K. aus Ahrensburg bestätigte dies und auch, dass Issam G. durch die Aussage von Michael W. belastet worden war.

Die Verhandlung wurde vertagt, weil der Verteidiger von Hatem G. beantragte, als weitere Zeugin Alina G., eine Schwester des Angeklagten, die zurzeit Urlaub in Tunesien macht, zu hören. Plädoyers und das Urteil sind erst am 20. März, dem vierten Verhandlungstag, zu erwarten.