Panne bei Fäll-Aktion auf dem Gelände der Park-Klinik in Großhansdorf. Drei alte Buchen ohne Genehmigung abgesägt

Großhansdorf. Auf dem Gelände der Park-Klinik Manhagen in Großhansdorf sind am Freitag drei große, alte Buchen gefällt worden. Formal gesehen ist das illegal geschehen. Die Gemeindeverwaltung hat den Fall deswegen beim Kreis Stormarn angezeigt, der nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einleiten und Ersatzpflanzung verlangen dürfte. „Es handelt sich um sehr alte Bäume mit einem Stammumfang von bestimmt zwei Metern“, sagt Bürgermeister Janhinnerk Voß, der sich umgehend am Ort des Geschehens ein Bild von der Lage gemacht hat. „An einem Baum war ein akuter Schaden, der eine sofortige Fällung gerechtfertigt hätte“, so Voß weiter. „Aber auch die muss genehmigt werden.“

Der Fall ist offenbar das Ergebnis einer Verkettung unglücklicher Umstände, sozusagen eine Fäll-Panne. „Ja, es sind drei Bäume gefällt worden, ohne dass wir dafür eine Genehmigung gehabt hätten“, sagt Jan Zabel, Verwaltungsleiter der Klinik. „Aber wir haben nicht absichtlich ohne Erlaubnis gehandelt.“ Nichtsdestotrotz trage die Klinik natürlich die volle Verantwortung für alles, was auf ihrem Grundstück geschehe, und stehe auch dazu.

Was genau ist geschehen? Jan Zabel: „Wir haben den hinteren Teil unseres Geländes an die Forstbetriebsgemeinschaft Stormarn übergeben. Bei einer Begutachtung vor knapp zwei Jahren sind 19 Bäume identifiziert worden, die entnommen werden sollten.“ Was der Klinikleitung nicht bewusst gewesen sei: Der hintere Teil des Geländes ist offiziell Wald. Dort dürfen, wenn erforderlich, Bäume gefällt werden, ohne dass es dafür einer Genehmigung bedürfte. Weiter vorn auf dem Grundstück, „im Ort“, muss eine Baumfällung aber genehmigt werden, selbst wenn ein Gutachten vorliegt. „Das ist uns nicht bewusst gewesen“, sagt Zabel.

Hinzu kommt, dass nur eine der drei Buchen gefällt werden sollte. „In einen der Bäume hatten wir schon sehr viel investiert, um ihn halten zu können“, sagt Zabel. Plötzlich seien Mitarbeiter zu ihm gekommen, hätten gefragt: Was machen die denn da mit unserem Baum? Da ist es schon zu spät gewesen. Ähnlich habe es sich mit dem dritten Baum verhalten. Der sollte auf gar keinen Fall gefällt werden, „das war unser Lieblingsbaum.“ Die ausführende Firma habe aber gesagt, es sei akute Gefahr im Verzug. Trotzdem: Auch diese Fällung hätte zuvor genehmigt werden müssen.

Vom Grundsatz her ist der Fachbereich Naturschutz beim Kreis die für Genehmigungen zuständige Behörde. Als Richtwert, sie einzuschalten, gelten zwei Meter Stammumfang oder 60 Zentimeter Durchmesser in ein Meter Höhe. In Großhansdorf liegt die Sache noch ein wenig anders. Die Gemeinde gehört zu jenen, die eine eigene Baumschutzsatzung mit schärferen Richtwerten verabschiedet haben. Sie hätte die Baumfällungen genehmigen müssen. Bürgermeister Voß: „Geschützt sind bei uns alle Bäume ab einem Stammumfang von 80 Zentimetern in ein Meter Höhe.“

Bei Verstößen sieht die Großhansdorfer Satzung ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro vor, in jedem Fall aber Ersatzpflanzungen. Jan Zabel: „Selbstverständlich werden wir neue Bäume pflanzen. Das müssen wir tun, und das wollen wir auch.“

Im Endeffekt mag die ganze Geschichte auch in den Augen des Bürgermeisters Sinn ergeben. Er hatte sich gewundert. „Die Park-Klinik ist eigentlich dafür bekannt, außerordentlich großen Wert auf ihren Baumbestand zu legen.“