Prozessauftakt: 45-jähriger Ahrensburger soll sich an seinen Nichten vergangen haben

Ahrensburg. Er sei doch nur der Kuschelbär für die Nichten gewesen, sagt der 45-Jährige mit dem kugelrunden Bauch und den grauen Haaren am ersten Prozesstag vor dem Ahrensburger Amtsgericht. „Das, was die Frau vorgelesen hat, stimmt nicht.“ Mit der „Frau“ meint der Angeklagte die Staatsanwältin. Mit „das“ die Anklage. In der wird Uwe D. (alle Namen geändert) sexueller Missbrauch in drei Fällen vorgeworfen. Die Opfer sind seine beiden Nichten Sonja T. und Stefanie U., heute 27 und 28 Jahre alt.

Das erste Opfer soll Sonja T. geworden sein. Laut Anklage kam es zwischen 1995 und 1999 zu dem Übergriff. In diesem Zeitraum lebte der Angeklagte in dem Haus des Mädchens, dessen älteren Bruders und der Mutter der Kinder. 1995 war der Mann seiner Schwester gestorben. Uwe D. habe sich angeboten, so sagt er, der Schwester in der schweren Phase beizustehen. „Die hatten so einen Holzofen, ich hab immer das Holz gemacht“, sagt der Angeklagte zur Begründung. Während seiner Aussage nuschelt er vor Nervosität und grinst verlegen – fast nach jedem Satz.

In der Zeit teilt er sich mit seinem Neffen ein Zimmer. Zwei Betten und ein Fernseher hätten darin gestanden. Eines Abends, als Sonja T. dort eine Sendung anschaute, legte sich laut Anklage der heute 45 Jahre alte Onkel dazu. Kurz darauf soll er sich ein zweites Mal an dem Mädchen vergangen haben. Der Bruder schlief währenddessen im Nebenbett. „Sei leise“, soll der Onkel dem Mädchen noch ins Ohr geraunt haben.

Der Angeklagte ist verheiratet und hat eine acht Jahre alte Tochter

Stefanie U., das zweite Opfer, soll Uwe D. missbraucht haben, als sie eine Nacht bei ihm geschlafen hat. Die Staatsanwaltschaft grenzt den Zeitraum auf einen Tag in den Jahren zwischen 1995 und 2001 ein. Die beiden Cousinen konnten sich bei der Anzeige offenbar weder an das Datum noch an das Jahr erinnern. Die Aussagen der jungen Frauen beim Prozess fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Von dem Vorwurf der jungen Frauen hat Uwe D., mittlerweile verheiratet und Vater eines achtjährigen Mädchens, im vergangenen Jahr erfahren. Polizisten besuchten ihn bei der Arbeit. Auf die Frage des Richters, Amtsgerichtsdirektor Ulf Thiele, ob die Frauen vorher mit ihm gesprochen hätten, antwortet Uwe D. mit einem einsilbigen Nein. Der Kontakt zu den beiden Frauen sei vor einigen Jahren abgerissen. Auf die Frage nach dem Grund ihres Vorwurfs nimmt er sich mehr Denk- und Redezeit: „Die wollen Geld. Die haben gehört, dass ich ein Haus suche und es gibt Gerüchte, dass die Schwierigkeiten haben.“

Der Prozess soll am Dienstag, 25. Februar, fortgesetzt werden. Unter anderem stehen die Aussagen der Lebensgefährten der Opfer auf der Tagesordnung. Ob ein Urteil fällt, ist unklar. Das Strafgesetzbuch sieht für Kindesmissbrauch (bis 14 Jahre) ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft vor. Auf Missbrauch von Jugendlichen steht eine Gefängnisstrafe bis zu fünf Jahre. Die Taten verjähren allerdings nach zehn beziehungsweise fünf Jahren. Bei Missbrauch von Minderjährigen beginnt die Frist allerdings nicht mit dem Tattag, sondern am 18. Geburtstag der Opfer.