Es geht um gewerbsmäßige Untreue. Die Frau soll Geld des Verbands privat ausgegeben haben. Deshalb ist sie bereits in erster Instanz zu einer knapp dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
(sul)
Es geht um gewerbsmäßige Untreue. Die Frau soll Geld des Verbands privat ausgegeben haben. Deshalb ist sie bereits in erster Instanz zu einer knapp dreijährigen Freiheitsstrafe verurteilt worden.
(sul)
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen