Der Genehmigungsbescheid für die Bargteheider Anlagen verzögert sich bis Ende Mai. Es fehlen Gutachten

Bargteheide. Aus dem für Februar erwarteten Genehmigungsbescheid für den Bargteheider Bürgerwindpark wird nichts. Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR) hat mitgeteilt, dass die Frist wegen ungeklärter Fragen zum Natur- und Denkmalschutz um drei Monate verlängert wird. Frühestens am 27. Mai könne die Stadt mit einer Nachricht rechnen, heißt es in dem Schreiben der Behörde, das dem Abendblatt vorliegt. Ob positiv oder negativ, wird sich dann zeigen. „Wenn dieser Termin wirklich ausgeschöpft wird, ist es ausgeschlossen, dass wir wie geplant noch in diesem Jahr ans Netz gehen“, sagt Joachim Teschke, Geschäftsführer der Bürgerwindpark GmbH und Co KG.

Der Zeit- und der Finanzierungsplan müssen neu aufgestellt werden

Die Fristverlängerung ist ein herber Schlag für die Stadt. Sie bedeutet, dass das Vorhaben erheblich ins Stocken kommt, der Zeit- und damit auch der Finanzierungsplan durcheinandergeraten und dass die ohnehin kleine Chance schwindet, den Windpark noch unter den günstigeren alten Bedingungen betreiben zu können.

Drei Anlagen sollen sich in der Feldmark am Glindfelder Weg drehen. Tun sie das nach den neuen Vorgaben von Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), müssen die Bürger als Anleger des Projektes mit einer um drei Jahre verkürzten Förderung rechnen. „Das mindert die Rendite“, sagt der Geschäftsführer der Windpark-Gesellschaft. Vorausgesetzt, es gibt überhaupt eine Rendite. Denn für die Verzögerung gibt es Gründe. In der Mitteilung des LLUR an den Bargteheider Bauamtsleiter werden zwei Schreiben des Kreises Stormarn von Ende 2013 und Anfang 2014 erwähnt. Die Briefe enthielten Hinweise darauf, dass Unterlagen und Gutachten fehlten und eine Stellungnahme zum Windpark daher noch nicht möglich sei.

Es handelt sich offenbar um Post der unteren Denkmal- und der unteren Naturschutzbehörde. Der Pressesprecher des LLUR, Martin Schmidt, bestätigt das. „Erst wenn die Stellungnahmen der beiden Stormarner Fachbehörden vorliegen, können wir unseren Genehmigungsbescheid rausgeben.“ Kämen die Stellungnahmen schnell, würde auch das LLUR als endgültige Genehmigungsbehörde nicht verzögern. Schmidt: „Vielleicht kommen aber auch von uns noch Nachforderungen.“

In Bargteheide tun die Verantwortlichen alles, um den Lauf zu befördern. Am Freitag reisten Jürgen Engfer und Joachim Teschke zur LLUR-Außenstelle nach Flintbek, um mit dem zuständigen Sachbearbeiter zu sprechen. Auch der Denkmalschutz ist Thema gewesen. Die Sichtachse zum Jersbeker Barockpark und zur Bargteheider Kirche dürften durch den Windpark nicht beeinträchtigt werden (wir berichteten). Denn Park und Kirche stehen unter Denkmalschutz.

Bargteheide hat jetzt einen Spezialisten eingeschaltet: Geerd Dahms. Er ist von der Handelskammer Hamburg vereidigter Sachverständiger für die Beurteilung der Denkmalwürdigkeit von Gebäuden und damit der erste öffentlich bestellte Sachverständige dieses Fachgebietes in Deutschland.

Auf Anfrage dieser Zeitung gab der Gutachter eine Vorab-Einschätzung. „Die Problematik hält sich hier in Grenzen. Ein schwerer Fall ist das jedenfalls nicht. Obwohl ich die liebe.“ Grundsätzlich seien zwei Dinge zu beachten. Der Platz, von dem aus Windpark und die denkmalgeschützten Anlagen zu sehen sein könnten, muss für alle zugänglich und die Sichtbeziehung für alle erlebbar sein. Zweitens: Das sich ergebende Landschaftsbild muss eine erdrückende, überlagernde Wirkung haben.

Gegner des Windparks fühlen sich ernst genommen und wollen weiter kämpfen

Der Gutachter nennt ein Beispiel: Eine historische Hofanlage in Nordrhein-Westfalen war 500 Meter vom Windpark entfernt, und doch sah es so aus, als wenn die Masten direkt aus der Hofanlage sprießen würden.

Dahms wird sich jetzt in Bargteheide und Jersbek ein eigenes Bild verschaffen. „Wetter und Jahreszeit sind günstig.“ Die Sicht sei klar, und kein Laub behindere den Blick. Dahms: „Das kann im Sommer anders aussehen. Am Anfang bin ich schon mal reingefallen.“ Der Aufwand für den Denkmalschutz ist groß. So muss die Kirche neu eingemessen und eine 3-D-Ansicht angefertigt werden.

In anderen Fragen sei man schon weiter, sagt Bauamtsleiter Jürgen Engfer. Zum Beispiel im Hinblick auf den Lärmschutz in Klein Hansdorf. Das dortige Altenheim stehe in einem Dorf-Mischgebiet. Das sei nun klar. Damit gelte als nächtlicher Grenzwert statt 35 nun 40 Dezibel. „Da bleiben wird drunter.“ Zu klären sei allerdings noch, ob rund um das Klärwerk oder landwirtschaftliche Betriebe der Lärm ohnehin schon höher sei und der Grenzwert zusammen mit dem Windpark dort überschritten werden könnte. Engfer: „Dann müsste man ein Modul anbringen und die Anlagen ab einer bestimmten Windstärke drosseln.“

Was den Naturschutz angeht, spielt vor allem der Seeadler eine Rolle. Er ist im Duvenstedter Brook beheimatet und könnte in die Rotoren geraten.

Viele Fragen sind offen. Auflagen drohen. Im schlimmsten Fall könnte die Genehmigung verweigert werde. Das hatten sowohl der Geschäftsführer der Windpark GmbH als auch der Bauamtsleiter bereits angedeutet. Es müsse trotzdem gründlich geprüft werden, um Rechtssicherheit zu haben. Bei dieser Position bleiben sie auch jetzt.

„Bürger, Natur-, Landschafts- und Denkmalschutz werden ernst genommen. Und das ist richtig“, sagt auch Hartmut Scheffler von der Jersbeker Initiative gegen den Windpark. Helga Dorer von der Bargteheider Bürgerinitiative Gegenwind: „Die Fristverlängerung kommt uns sehr entgegen, da wir weitere Ansätze zur Verhinderung der gigantischen Windkraftanlagen ausarbeiten können.“