Bei Präsentation des Plans für Hansdorfer Brook spricht Projektleiterin mit Jersbeker Initiative

Jersbek. Im Bürgerhaus in Klein Hansdorf standen 60 Stühle für Landwirte, Grundstücksbesitzer, Anwohner und Verwaltungschefs, die sich mit dem Naturschutzgebiet „Hansdorfer Brook mit Ammersbek“ beschäftigen wollten. Draußen standen 40 Windkraftgegner mit Laternen und Fackeln und einem Plakat, auf dem ein Raubvogel sich in den Rotoren einer Windkraftanlage verfängt. Eingeladen hatte das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und Ländliche Räume (LLUR), um den sogenannten Managementplan für die 300 Hektar große Brooklandschaft vorzustellen, die zum europaweiten Schutzgebiet Natura 2000 gehört.

Das habe mit Windkraft absolut nichts zu tun, hatte LLUR-Referentin Edelgard Heim zuvor gesagt. Dennoch kam die Natura-2000-Projektleiterin vor ihrem Vortrag nach draußen und sprach mit den Windkraftgegnern. „Das war sehr nett“, sagt Hartmut Scheffler von der Jersbeker Initiative gegen den geplanten Bargteheider Windpark. Dass Heim keinen Blick in die Gutachten zum Windpark geworfen habe, sei erstaunlich. „Sonst wüsste sie, dass der Brachvogel, die Bekassine und der Kibitz sehr wohl im Hansdorfer Brook beheimatet sind.“ Nun wird Scheffler die Gutachten an Heim weiterleiten und dazu eigene Beobachtungen über die Vogelwelt in dem Gebiet.

„Wir führen alle sechs Jahre ein Monitoring durch“, sagt Heim dazu. Beim jüngsten im Jahr 2012 sei keiner dieser Vögel dort gesichtet worden. „Das schließt nicht aus, dass Herr Scheffler 2013 dort diese Vögel gesehen hat.“ Solche Veranstaltungen seien ja auch dazu da, Informationen von den Bürgern zu bekommen. Nach kurzer Demonstration und dem Gespräch vor der Tür zog die Mehrheit der Windkraftgegner ab. Rund zehn setzten sich noch in die Versammlung.

Windräder und Strommasten dürfen nicht im Vogelschutzgebiet stehen

Der Managementplan gibt die Bewirtschaftung des Areals vor. Demnach dürfen auf den Grünlandflächen, die europäisches Vogelschutzgebiet sind, beispielsweise keine Windräder oder Strommasten errichtet werden. Sie dürfen auch nicht in Ackerflächen umgegraben werden. Auch eine Aufforstung oder Bewaldung ist untersagt. Freilich darf das Grünland weiter genutzt werden, etwa als Weide oder Mähwiese.

Die Wegegräben sollen überdies zuwachsen dürfen, um einen naturnahen Wasserhaushalt zu schaffen oder zu erhalten. Neben diesen notwendigen Regulierungen, für die die Untere Naturschutzbehörde nach Plänen des LLUR sorgt, sollen bei Gelegenheit auch wünschenswerte Veränderungen vorgenommen werden. Leicht zu realisieren ist davon etwa das Aufstellen von Nistkästen für Trauerschnäpper. Schwieriger und vor allem erheblich teurer ist es laut Heim schon, eine Straßenunterquerung für Fischotter zu bauen. „Das wird nur gemacht, wenn die Straße ohnehin erneuert wird.“

Für Scheffler steht fest: „Es wäre gut, wenn das Nahrungshabitat über das Gebiet des Brooks hinaus ausgeweitet würde.“ Die Vögel hielten sich schließlich an keine Grenzen. Das Ziel: den Naturschutz zu befördern. Scheffler: „Der Windpark wird damit nicht verhindert, aber vielleicht ergeben sich daraus Auflagen.“