Stehen die Bargteheider Krafträder zu nah am denkmalgeschützten Jersbeker Garten?

Bargteheide. Der Denkmalschutz könnte den geplanten Bargteheider Bürgerwindpark in letzter Sekunde kippen. Die Frage ist, ob die drei am Glindfelder Weg geplanten Anlagen die Sichtachse vom Barockgarten im benachbarten Jersbek stören. „Die untere und die obere Denkmalschutzamt prüfen das zurzeit“, sagt ein Mitarbeiter im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR), der Genehmigungsbehörde.

Technik-Architektur des 21. Jahrhunderts trifft auf Garten-Architektur des 18. Jahrhunderts: Das könnte zu viel des Kontrastes sein. Sollte der unter Denkmalschutz stehende Jersbeker Barockgarten durch die Nähe zu den Windrädern nennenswert optisch an Wert einbüßen, könnte das den Windpark ausbremsen. „Das ist reine Spekulation“, sagt Joachim Teschke, Geschäftsführer der Windpark Bargteheide GmbH und Co KG. „Ich bin überzeugt, dass das Landesamt sachgerecht entscheidet.“

Wie weit das Verfahren ist, vermag niemand zu sagen. „Die Fachbehörden werden uns ihre Ergebnisse vorlegen“, heißt es auf Anfrage des Abendblatts aus dem LLUR. Das Landesamt werden dann eine Einordnung vornehmen. Die Entscheidung soll offenbar im nächsten Monat fallen. „Wir erwarten den Bescheid für den 27. Februar“, sagt Bauamtsleiter Jürgen Engfer. Aber vielleicht verschiebe sich der Termin noch einmal.

Um die optische Beeinträchtigung des Jersbeker Barockgartens genau zu prüfen, soll ein 3-D-Modell angefertigt werden. Auch die Bargteheider Kirche wird berücksichtigt, denn auch sie steht unter Denkmalschutz und stünde noch näher am Windpark. „Um die Kirche stehen allerdings Wohngebäude“, sagt Engfer. Und die könnten die Sichtachse unterbrechen.

Der Bauamtsleiter rechnet im schlimmsten Fall damit, dass es Auflagen geben könne. Zum Beispiel im Hinblick auf die nachts rot blinkenden Flügelspitzen, die Flugzeuge warnen sollen. Engfer: „Denkbar wäre die Nachrüstung mit einer Art Bewegungsmelder, die radargesteuert sind.“ Dann blitzen die roten Lichter nur auf, wenn sich ein Flugzeug nähert.

Zwölf Untersuchungen und Gutachten hat Bargteheide bereits in Auftrag gegeben, mehr als gesetzlich vorgeschrieben. 100.000 Euro hat die Stadt dafür ausgegeben. Das Turbulenz-Gutachten gibt es gleich zweimal, weil die erste Firma ihre Ergebnisse nicht ins Internet stellen wollte – die Stadt den Bürgern aber größtmögliche Transparenz versprochen hatte.

Die Landesregierung hatte eine Fläche nördlich des Glindfelder Wegs aus dem Regionalplan für Windkraft herausgenommen, wegen der Nähe zum Barockgarten, der 1726 bis 1740 entstand. „Das war die grobe Landesplanung“, sagt Engfer. „Jetzt folgt die detaillierte Fachprüfung.“

Auch Joachim Teschke bleibt eher gelassen. Je stärker die Behörden die Genehmigung für den Windpark prüften, um so besser sei die Stadt für die angedrohte Klage gegen den Windpark gerüstet, sagt der Geschäftsführer der Windpark GmbH.

Die Pläne des Bundeswirtschaftsministers Sigmar Gabriel (SPD) sieht Teschke, der zugleich Bargteheiders Kämmerer ist, dagegen nicht so entspannt. Das Entgelt für die Einspeisung von Windenergie aus Anlagen auf dem Festland bleibe zwar unverändert bei 8,9 Cent pro Kilowattstunde. „Aber die Förderlaufzeit wird von 20 auf 17 Jahre gesenkt. Und drei Jahre sind viel. Das senkt die Rendite“, sagt Teschke. Und das habe möglicherweise Auswirkungen auf die Kreditgeber.

Die von Gabriel vorgeschlagene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes sieht vor, dass Windkraftanlagen, die bis Ende 2014 in Betrieb gehen, von den geplanten Änderungen ausgenommen werde. Das könnte in Bargteheide klappen. Allerdings soll das nur für die Anlagen gelten, die bis zum 22. Januar genehmigt worden sind. Da Gabriel sein Eckpunktepapier nur wenige Tage vor diesem Termin vorgelegt hatte, gab es Kritik – auch aus den Reihen der eigenen Partei.

Bei Joachim Teschke, der nun auf eine Terminverlängerung hofft, löst der Gabriel-Vorstoß Unverständnis aus: „Die Bedingungen für Vorhaben zu ändern, für die bereits Verträge geschlossen wurden, für die die Finanzierung steht und für die Bauanträge bereits gestellt sind, das geht nicht.“

Die im Zusammenhang mit dem zahlungsunfähigen Windparkbetreiber Prokon diskutierte Gefahr, dass Anlieger ihr Geld verlieren könnten und deswegen schärfere Auflagen für Beteiligungsformen an Windkraftanlagen erforderlich sein könnten, sei für Bargteheide kein Thema. Teschke: „Wir betreiben ein operatives Geschäft nur für die drei Anlagen und haben alles selbst in der Hand.“ Bei der Renditeberechnung seien Sicherheitsreserven eingebaut. Und die Bargteheider erwärben Anteilsscheine im Wert von 1000 Euro und keine risikoreichen Genussscheine ohne Stimmrecht.