Das Amtsgericht in Ahrensburg hat Frank K. wegen Hehlerei zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt

Ahrensburg. Für die Bewohnerinnen der Seniorenanlage Rosenhof waren es bedeutende Schmuckstücke, an denen viele Erinnerungen hängen. Für Frank K., 44, waren sie nur eine „Ware“, die sich schnell zu Geld machen ließ. Dafür wurde der Berliner jetzt wegen Hehlerei zu einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt und bekam damit ein mildes Urteil. Denn den Einbruch in die Ahrensburger Seniorenwohnanlage konnte ihm das Ahrensburger Amtsgericht nicht nachweisen. „Es spricht sehr vieles dafür, doch das Rätsel wird sich nicht ganz lösen lassen“, sagt der Richter in seiner Urteilsverkündung.

Denn im Dezember 2011 ist der Generalschlüssel des Rosenhofes verschwunden. Kurz darauf wurde in drei Wohnungen eingebrochen. Einer Bewohnerin wurde Schmuck im Wert von 3000 Euro gestohlen. Drei Tage später nutzte der Einbrecher das Karpfenessen im Rosenhof, um die Wohnung einer weiteren Bewohnerin aufzuschließen. Er stahl unter anderem Perlenketten und Goldarmreifen im Wert von mehreren 10.000 Euro sowie die EC-Karte des Opfers. Kurz nach dem Einbruch hob Frank K. damit bei zwei Banken 1500 Euro ab.

„Das war ich auch, aber in die Wohnung ist jemand anderes eingebrochen“, sagt K., der den Namen des Unbekannten nicht verraten möchte. Ob es ihn überhaupt gibt, ist unklar. Denn nachdem erneut in eine Wohnung im Rosenhof eingebrochen und eine geringe Summe Geld gestohlen wurde, zeigten Ermittler der Ahrensburger Kriminalpolizei den Mitarbeitern der Seniorenwohnanlage die Fotos aus der Überwachungskamera einer Bank.

Der Angeklagte sitzt seit vier Monaten in Untersuchungshaft

Darauf war das markante Gesicht des drahtigen Frank K. zu sehen. Als er im Rosenhof war, erkannten Mitarbeiter ihn und alarmierten die Polizei. „Es gibt keinen Grund dafür, warum sie sich dort aufgehalten haben. Bekannte haben sie dort nicht“, so der Richter. Bei der Festnahme von Frank K. fanden die Beamten den Tresorschlüssel des ersten Opfers bei ihm. Außerdem lag im Handschuhfach seines Autos Schmuck, der den Taten zuvor zuzuordnen ist. „Ich habe die Sachen bekommen“, sagt der Mann mit den kurzen dunklen Haaren, der im Gerichtssaal immer wieder seinen Kopf auf der Hand abstützt. Von Reue ist nicht viel zu spüren. „Ich würde mich bei den Opfern entschuldigen, aber die sind nicht hier, also kann ich das nicht“, sagt er.

Mehr Mitleid hat er indes mit sich selbst. „Ich hatte eine schwere Kindheit“, so K. Als er sieben Jahre alt war, ermordete seine Mutter seinen Vater. „Ich bin im Heim groß geworden und habe meine Mutter immer in der Justizvollzugsanstalt Lübeck besucht. Jetzt sitze ich selbst dort. Das hat mich nun dazu bewegt, eine Therapie zu machen.“ Er ist in Haft, weil er zur Verhandlung, die im November 2012 beginnen sollte, nicht erschienen und seitdem auf der Flucht war. Erst im September 2013 wurde er gefasst.

Vor rund sechs Jahren hat er bereits eine Haftstrafe absitzen müssen. Denn seit seinem 20. Lebensjahr war er immer wieder wegen Diebstahls, Urkundenfälschung, Betrug und räuberischer Erpressung auffällig – auch nach der Gefängnisstrafe.