Ob durch die Erhöhung der Verwaltungsgebühren tatsächlich die Kosten für diese Leistungen gedeckt werden, lässt sich schwer ermitteln.

Aber selbst wenn sie teils deutlich höher liegen dürften als zuvor und als in den nach Ahrensburg größten Städten des Kreises: als unangemessen können sie nicht bezeichnet werden. Da hören sich zwar einige Steigerungen immens an, etwa wenn die Gebühr für Beglaubigungen sich verdoppelt, also um 100 Prozent zunimmt. Anders klingt es schon, wenn gesagt wird, sie erhöhe sich von 2,50 auf fünf Euro.

Überhaupt liegen die Gebühren recht niedrig. So sieht die aktuelle Gebührenordnung für Notare etwa bei Beglaubigungen eine Mindestgebühr von 20 Euro vor. Wie hoch der dafür zu entrichtende Betrag tatsächlich ausfällt, hängt dann dort auch vom Wert ab, um den es in dem Schriftstück geht. Zumal die Verwaltung ohnehin nicht gerade in Geld schwimmt, sollte sie für solche Leistungen, die, so heißt es in der Vorlage, „über das Normalmaß“ hinausgehen, auch Gebühren erheben, die wenigstens ein wenig dem Wert nahekommen, der in der sogenannten freien Wirtschaft dafür erhoben wird oder dafür erhoben werden würde. Denn viele Menschen denken, was wenig koste, sei auch wenig wert. Sie selbst haben von diesen Leistungen aber oft einen erheblichen Mehrwert.

In die Stadtkasse würden durch die Erhöhung gut 20.000 Euro mehr strömen. Bei geplanten Erträgen von rund 60 Millionen Euro ein kleiner Betrag. Eher eine symbolische Wertschätzung für die Arbeit der Verwaltung. Aber: Kleinvieh macht bekanntlich auch Mist.