Hochbahn klärt möglichen Schadenersatz nach Havarie eines U-Bahnzugs mit dem Versicherer der Landesforsten

Großhansdorf. Die Hamburger Hochbahn AG steht wegen des Schadens, der ihr wegen eines im Waldgebiet Rauhe Berge in Großhansdorf auf die Gleise gestürzten Baumes entstanden ist, nun mit dem Versicherer des zuständigen Forstbetriebs in Kontakt. Das sagte die Sprecherin des Verkehrsunternehmens, Maja Weihgold, dem Hamburger Abendblatt. Das Areal zwischen den U-Bahnstationen Kiekut und Großhansdorf gehört den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten, wie Peter Knierim bestätigte, der bei dieser Anstalt des öffentlichen Rechts auch für juristische Angelegenheiten zuständig ist. Bislang hatte lediglich Großhansdorfs Bürgermeister Janhinnerk Voß darauf hingewiesen, dass das Gelände nicht der Gemeinde, sondern den Landesforsten gehöre und diese daher für den Fall zuständig seien.

In der Nacht zum 6. Dezember war ein Zug der Linie 1, der aus Hamburg kam, rund 800 Meter vor der Endstation Großhansdorf mit etwa 80Kilometer pro Stunde auf einen Buchenstamm geprallt. Dieser war vom Sturmtief Xaver entwurzelt worden und dann auf die Gleise gestürzt. Der Zug schleifte den Stamm etwa 200 Meter mit, ehe er auf einer Brücke über dem Wöhrendamm zum Stehen kam. Dabei entgleiste ein Waggon, sechs Fahrgäste wurden verletzt. Die Vorderachse des Zugteils, die aus dem Gleis gesprungen war, sowie weitere Teile des Waggons wurden bei dem Unfall stark verbogen.

Erst nach mehreren Tagen, in denen ein Busersatzverkehr zwischen den Haltestellen Schmalenbeck und Großhansdorf eingesetzt wurde, konnte der Waggon mit einem Kran geborgen werden. Anschließend wurden die Gleise repariert, bald darauf gab ein Statiker die Brücke wieder frei. Allerdings müssen bis heute die Züge die Überquerung im Schritttempo passieren. Rund eine Woche später schickte die Hochbahn Großhansdorfs Bürgermeister Voß ein Fax, in dem sie den Schaden am Fahrzeug auf 1,5 Millionen und den an der Brücke auf eine halbe Million Euro schätzte.

Die Landesforsten sehen den Unfall als Folge höherer Gewalt

Knierim sagte, die Landesforsten betrachteten den Schaden als Folge höherer Gewalt, da sie ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgekommen seien: „Wir haben entsprechende Überprüfungen des Waldstücks in den vorgeschriebenen Intervallen vorgenommen und dabei im Vorfeld keine Gefährdungen festgestellt.“ Solche Überprüfungen von Waldgebieten seien einmal pro Jahr erforderlich. Deshalb geht Knierim davon aus, dass die Hochbahn mit etwaigen Schadensersatzforderungen bei der Betriebshaftpflichtversicherung der Landesforsten nicht erfolgreich sein wird. Knierim: „Es ist aber Sache der Versicherung, das zu klären.“

Großhansdorfs Bürgermeister Voß sagte, es sei für ihn „keine Überraschung“, dass die Hochbahn nun mit dem Versicherer der Landesforsten in Kontakt getreten sei. „Ich habe ja schon vorher gewusst, dass der Baum auf deren Gebiet stand.“ Gegenüber der Abendblatt-Regionalausgabe Stormarn hatte Voß damals auch seine Verwunderung über das Schreiben zum Ausdruck gebracht. Seiner Ansicht nach hätte die Hochbahn vorher mit ihm über die Angelegenheit sprechen sollen. Voß, der zwischenzeitlich mehrfach am Unfallort gewesen ist, sagte dem Abendblatt nun weiter, nach seinen Informationen sei von außen auch nicht erkennbar gewesen, dass der Baum krank gewesen sei. Janhinnerk Voß weiter: „Insofern sehe ich auch nicht, dass sich eine Haftung für die Landesforsten respektive für deren Haftpflichtversicherung ergeben könnte.“

Auch nach Einschätzung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherer (GDV) wird die Police des Landesbetriebs wohl nicht für den Schaden aufkommen müssen. „Wenn der Eigentümer die Bäume regelmäßig kontrolliert hat, muss dessen Haftpflichtversicherung nicht zahlen“, sagt GDV-Sprecherin Alina Schön. Komme es dennoch zum Schaden durch einen Sturm, sei dies höhere Gewalt. Bei höherer Gewalt wird laut GDV höchstwahrscheinlich die Transport- oder Gebäudeversicherung des Betreibers, also der Hochbahn, in die Pflicht genommen.

„Die Kontrollpflicht beschränkt sich auf den Stamm des Baumes, da dessen Wurzel kaum überprüft werden kann“, erklärt Schön weiter. In der Regel müsse einmal pro Jahr sowie nach heftigeren Stürmen kontrolliert werden, ob eine Gefährdung von den Bäumen ausgehe, etwa weil sie morsch oder krank seien. Diese Verkehrssicherungspflicht gelte auch für Privatgrundstücke, auf denen Bäume stünden. Ob das Waldgebiet Rauhe Berge allerdings auch nach dem Sturmtief Christian, das ein paar Wochen vor Xaver über Norddeutschland gefegt war,, kontrolliert wurde, konnte die Sprecherin der Anstalt, Nadine Neuburg, bis Redaktionsschluss nicht sagen.

Unterdessen berichtet Großhansdorfs Bürgermeister, einige Bürger hätten vorgeschlagen, aus Sicherheitsgründen doch alle Bäume, die an der Strecke auf die Gleise stürzen könnten, zu fällen. Voß: „Das halte ich aber für unverhältnismäßig.“ Dann müssten ja Tausende von Bäumen längs der Gleise von der Station Farmsen an bis nach Großhansdorf gefällt werden.“