Wegen Untreue verurteilte Vereinschefin erscheint nicht zur Berufungsverhandlung. Verfahren muss von vorn beginnen

Lütjensee/Lübeck. Der Berufungsprozess gegen die wegen gewerbsmäßiger Untreue angeklagte Präsidentin des Bundesverbands der Unfallopfer in Deutschland, Sabine T. (Name geändert) aus Lütjensee, ist unmittelbar vor dem Urteilsspruch geplatzt. Im Juristendeutsch heißt es, die Verhandlung sei „ausgesetzt“. Was im Ergebnis nichts daran ändert: Alles muss auf Null gesetzt werden, von vorn beginnen. Denn die 59-Jährige hat sich krankschreiben lassen.

Wie krank die gelernte Zahntechnikerin ist und was ihr fehlt, hat die Wirtschaftskammer beim Landgericht nicht ergründen können. Tatsache ist: Sollte es T. darauf angelegt haben, eine mögliche Verurteilung hinauszuschieben – mit dem ersten Freitag des neuen Jahres hätte sie sich den denkbar besten Moment dafür ausgesucht. Die zurückliegenden Feiertage, die Strafprozessordnung und nicht zuletzt der Umstand, dass bedingt durch die Brückentage viele Dienststellen personell dünn besetzt sind, haben einen Abschluss des Verfahrens unmöglich gemacht.

Das Protokoll eines perfekten Scheiterns:

Landgericht Lübeck, erster Stock, Saal 169. Es ist 9 Uhr. In keinem anderen Raum brennt Licht. Das große Justizgebäude wirkt wie ausgestorben an diesem Morgen. Verhandelt wird nur, was überhaupt keinen Aufschub duldet: der Fall T. Doch von der Angeklagten fehlt jede Spur. Ihr Verteidiger Ernst Medecke erklärt: „Sie hat meiner Kanzlei um 8.37 Uhr das Attest eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes gefaxt, dass die verhandlungsunfähig ist.“

Der Vorsitzende Richter der Wirtschaftsstrafkammer, Claas Leplow, nimmt die Nachricht äußerlich gelassen auf. Aber in seinem Inneren muss es brodeln. Er weiß: Der bis dato letzte Verhandlungstag ist am 13. Dezember gewesen. Und die Strafprozessordnung sieht als maximale Zeitspanne zwischen zwei Terminen 21Tage vor. Wird diese Frist überschritten, ist alles Gewesene hinfällig. Die Verhandlung wird unterbrochen.

Auf dem Flur gibt sich Anwalt Medecke verärgert. Er habe eigentlich gar keine Zeit, sieht sich vollkommen unnötigerweise aus Hamburg angereist. Dann spricht er über die Rechtslage: „Bei einer Tatsachenüberprüfung in der zweiten Instanz wie dieser werden Aussagen nicht protokolliert. Alles, was in dieser Verhandlung bisher gewesen ist, wäre in einer künftigen also gar nicht verwertbar.“ In erster Instanz ist Sabine T. vom Schöffengericht Ahrensburg zu fast drei Jahren Haft verurteilt worden.

10 Uhr. Richter Leplow bittet Medecke und die Staatsanwältin Britta Berkenbusch in sein Büro. Zwischenzeitlich hat er den Hals-Nasen-Ohren-Arzt von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Er scheint entschlossen, die Sache durchzuziehen. Eine Option wäre es jetzt, einen Amtsarzt nach Lütjensee zu schicken. Das handhabte im Frühjahr 2013 schon der Ahrensburger Amtsrichter Ulf Thiele so, nachdem Sabine T. bereits dort nicht erschienen war. Ergebnis damals: Sie kam doch.

11 Uhr. Richter Leplow hat Kontakt zum Amtsärztlichen Dienst aufgenommen. „Mir ist mitgeteilt worden, dass heute vor 14 Uhr kein Amtsarzt verfügbar ist.“ Anwalt Medecke erklärt, er habe nur bis 15 Uhr Zeit, in Hamburg stünden ab 16 Uhr weitere Termine an. Staatsanwältin Britta Berkenbusch sagt: „Es wäre schon in unserem Interesse, die bisher geführten Verhandlungstage nicht zu verlieren.“

11.20 Uhr: Richter Leplow verkündet: „Die Hauptverhandlung wird ausgesetzt.“ Als Termin für eine Neuauflage setzt er den 5. Februar an.

Wie viel muss dann wirklich wiederholt werden? Wahrscheinlich alles, denn erschwerend kommt hinzu, dass die Amtszeit der ehrenamtlichen Schöffen endet. Am 5. Februar werden neue neben dem Vorsitzenden Platz nehmen.

Dann werden womöglich alle Zeugen erneut geladen werden; einer von ihnen ist schon zweimal aus München eingeflogen worden. Die Zeugen – sie sind ehemalige oder noch amtierende Stellvertreter der „Präsidentin“ aus Lütjensee. Von ihnen erhofft sich das Gericht Einblicke in die von außen schwer zu durchdringenden Strukturen des Bundesverbands der Unfallopfer – und Antworten auf die Frage, ob es überhaupt Strukturen im Sinne des Vereinsrechts gegeben hat.

Denn der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet wie berichtet: Sabine T. hat ohne Rücksprache mit Vorstandsmitgliedern und ohne Kontrolle durch die einem Verein eigenen Mechanismen über Verbandsgeld verfügt, als sei es ihr eigenes gewesen. Unter anderem soll sie es für Gerichtsvollzieher, Klempner, Gärtner, Steuerberater und den Tierarzt ausgegeben und davon Kosmetika, Schuhe und Lebensmittel gekauft haben. Außerdem soll T. auf Grundlage von Rechnungen, die angeblich ihr Ex-Mann geschrieben habe, 2000 Euro monatlich auf private Konten abgezweigt haben.

55.000 Euro in den Jahren 2007 und 2008 sind Gegenstand der Anklage. Das sind 70 Prozent der Einnahmen im selben Zeitraum, die sich aus Spenden, Zuwendungen von Krankenkassen und Beiträgen der großenteils schwerbehinderten Mitglieder zusammengesetzt haben.