Heimwerken am Heiligabend mit Rainer Burmeister

Wenn es am späten Heiligabend rattert und kreischt, als höre man die Engel im Himmel singen, gibt es dafür eigentlich nur eine vernünftige Erklärung: Ein fanatischer Heimwerker hat zum Fest eine neue Schlagbohrmaschine bekommen, die er nun auf Teufel komm raus ausprobieren muss.

Wenn sich jedoch Heiligabend bereits gegen Mittag ein solches Gerät in eine betonharte Wohnzimmerdecke fräst, kann das auch ein weihnachtlicher Notfalleinsatz sein. So begab es sich vor vielen Jahren in einem Stormarner Familienhaushalt. Der Vater wuchtete die frisch erstandene Nordmanntanne von der Terrasse ins Haus, um sie möglichst senkrecht zwecks späteren Schmückens in einem Tannenbaumständer zu verankern.

Doch von wegen! Das schraubzwingengestützte Haltesystem war im Laufe der Jahre völlig ausgeleiert. Heiliger Bimbam! Der Stamm ließ sich einfach nicht mehr festzurren und schwankte wie ein Weihnachtsmann nach dem zwölften Becher Glühwein.

Akute Umsturzgefahr ließ aus der sonst gesungenen Würdigung eine bittere Verwünschung werden. Oh Tannenbaum! Alle Läden hatten zu, der Nachwuchs jammerte ob der drohenden Bescherung ohne jenes Nadelgehölz, und der Versuch der Ehefrau, einen Eimer Sand zum Stammhalter zu befördern, schlug auch fehl.

Da ereilte den ansonsten heimwerkerisch eher unbegabten Vater ein Geistesblitz. Blitzartig verschwand er im Keller, kehrte wenig später mit einer Rolle Silberdraht, Dübeln, Schraubhaken und einer betagten Schlagbohrmaschine zurück. Unter den entsetzten Blicken der Familie wurde ein Loch in die Decke gebohrt, ein Dübel darin versenkt, der Schraubhaken reingedreht und der Silberdraht unter baumstützenden Maßnahmen der übrigen Mitbewohner mit der Spitze des Tannenbaums verbunden.

Ein Belastungstest verlief ohne Beanstandungen. Kerzengerade und sicher wie nie zuvor hing der Nordmann an der Decke. Das dicke Ende des Stamms fand frei schwebend im Zinkeimer genügend Wasservorrat für die nächsten Tage. Der Heiligabend war gerettet. Warnung für Nachahmer: Trotz mittlerweile 20-jähriger Bewährung wird keinerlei Haftung für die Funktionstüchtigkeit übernommen!