Die Abgeordneten im Kreistag haben die Aufwandsentschädigungen angehoben. Sie liegen jetzt bei 85 Prozent des Regelsatzes, der in Schleswig-Holstein gilt. Auch die Zuweisungen an die Fraktionen erhöht.
(cg)
Die Abgeordneten im Kreistag haben die Aufwandsentschädigungen angehoben. Sie liegen jetzt bei 85 Prozent des Regelsatzes, der in Schleswig-Holstein gilt. Auch die Zuweisungen an die Fraktionen erhöht.
(cg)
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