28-Jährige hatte 41 Jahre alten Mann aus Trittau beschuldigt. Sie sagte erst jetzt aus

Ahrensburg/Trittau. Der Trittauer Hans-Martin T. (alle Namen geändert) ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Erleichtert verließ er nach dem letzten Verhandlungstag das Ahrensburger Amtsgericht. Ihm wurde vorgeworfen, unter Alkoholeinfluss am 21. Januar 2012 die 28 Jahre alte Isabel B. vergewaltigt zu haben. Zu der Tat sei es laut ihrer Schilderung auf der Geburtstagsfeier von Hans-Martin T. gekommen – im Zimmer von dessen Stiefsohn. Doch das Gericht befand die Beweislage als nicht eindeutig. „Ich kann nicht sagen: Ich bin sicher, dass es zur Straftat gekommen ist“, sagte Richter Ulf Thiele in seiner Urteilsbegründung.

Am letzten Verhandlungstag hatten zwei Experten weitere medizinische Gutachten vorgelegt. Eines bezog sich auf den Alkoholeinfluss, unter dem der Angeklagte in der betreffenden Nacht stand. Das zweite Gutachten hatte ein Arzt vorgelegt, der Isabel B. nach der Geburtstagsfeier untersucht hatte. Das Gutachten zum Alkoholeinfluss spielte in der Urteilsbegründung aber nur eine untergeordnete Rolle. Das medizinische Gutachten belegte zwar, dass Isabel B. Verletzungen am Kopf, an der Brust und am Oberschenkel hatte. Aber nach Aussage des Gutachters ließ sich nicht zweifelsfrei feststellen, ob die Verletzungen auf eine Vergewaltigung hindeuten oder auf „Selbstbeibringung“. Laut einem dritten Gutachten, das an einem früheren Verhandlungstag vorgelegt worden war, konnten DNA-Spuren von Hans-Martin T. an Isabel B. nachgewiesen werden. Doch auch dieses Gutachten war offenbar kein Beleg für eine Vergewaltigung. Richter Ulf Thiele erwähnte es in seiner Urteilsbegründung nicht.

Isabel B. hatte an den beiden ersten Verhandlungstagen gefehlt. Erst jetzt erschien sie vor Gericht – ihre Aussage machte die junge Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Noch vor der Urteilsverkündung verließ sie das Gebäude. „Frau B. zeigte leider zu wenig Interesse, den Fall wahrheitsgemäß aufzuklären“, sagte Richter Ulf Thiele in der Urteilsbegründung. Er wies auch darauf hin, dass sie bei der Polizei unterschiedliche Aussagen gemacht hatte. So verschwieg Isabel B. zunächst, dass sie in der selben Nacht Sex mit Ole P. hatte, der auch auf der Party zu Gast war.

„Wir können mit dem Freispruch leben“, sagte Isabel B.s Rechtsanwältin am Ende des letzten Prozesstags. Das Verhalten ihrer Mandantin sei auf die psychologische Belastung zurück zu führen. „Ich denke, meine Mandantin möchte diese Angelegenheit jetzt vergessen.“