Sandra J. wurde vorgeworfen, 10.000 Euro veruntreut zu haben, das für Schul-Essen gedacht war

Reinbek. Ist die ehemalige Geschäftsführerin des Betreuungsvereins Klosterbergen Opfer einer Intrige oder hat Sandra J. (Name geändert) den Verein um rund 10.000 Euro betrogen? Eine Frage, die wohl nur die Beteiligten selbst beantworten können. Denn das Amtsgericht in Reinbek kam zu keinem Ergebnis. Das Verfahren gegen die 54-Jährige wird gegen Zahlung von 800 Euro eingestellt.

Wie berichtet, warf ihr die Staatsanwaltschaft 136 Taten vor, in denen sie statt Essen für die Kinder der Reinbeker Grundschule Klosterbergen zu kaufen, von dem Geld Lebensmittel und Elektronikgeräte für sich selbst erworben habe. Die Schulleiterin und Vorsitzende des Vereins, deren Mitarbeiter die Kinder nach Schulschluss betreuen, ist von der Schuld der Reinbekerin überzeugt. „Auf den Quittungen war Essen aufgeführt, das nie bei den Grundschülern auf den Tisch kam“, sagte Katrin Rabe am ersten Verhandlungstag.

Eine Aussage, die jetzt von anderen Betreuern teilweise widerlegt wurde. „Natürlich gab es dort Tee“, so eine Zeugin. Auch behauptete die Vereinsvorsitzende, dass es in den Betreuungsräumen Dekorationen oder Kerzen nicht gegeben habe. Fotos der Räume zeigen indes etwas anderes.

Aber auch die Aussagen der anderen Betreuer, die Donnerstag am zweiten Prozesstag zu Wort kamen, sind widersprüchlich. „Wir hatten ein freundschaftliches Verhältnis“, sagte eine 38 Jahre alte Betreuerin aus Wentorf. „Unter den Frauen herrschte Zickenkrieg“, sagte wiederum ein Rentner, 68, der ebenfalls die Kinder betreut.

Sandra J. kaufte Staubsauger und eine Kaffeemaschine vom Vereinsgeld

Fakt ist indes, dass die Wentorferin im Januar 2011 einen USB-Stick von Sandra J. gefunden hatte. „Mein Bauchgefühl sagte mir, ich solle mir das mal angucken“, so die Zeugin. Darauf fand sie Tabellen, in denen die Einkäufe akribisch notiert waren.

„Einige Rechnungen waren ungewöhnlich hoch“, so die 38-Jährige. Deswegen habe sie mit der Schulleiterin Nachforschungen betrieben und alle Rechnungen zwischen 2009 und 2010 mit dem Essensplan abgeglichen. Da soll es Unstimmigkeiten gegen haben, die laut Staatsanwaltschaft aber nur schwer zu beweisen sind. Beispielsweise stand nur Nudelauflauf auf dem Essensplan. Ob dort Wurst oder Käse drin war, geht daraus nicht hervor.

Deswegen warf die Anklägerin die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens in den Raum. „Ich sehe schon die Möglichkeit, zu einem Urteil zu kommen“, sagte die Richterin, die im selben Atemzug aber auch ergänzte: „Einigen sich die Parteien jedoch darauf, werde ich schweren Herzens nicht im Wege stehen.“

Denn aus Sicht des Gerichtes wären J. die Käufe von zwei Staubsaugern und einer Kaffeepad-Maschine durchaus nachweisbar. Diese hatte die Reinbekerin auf Kosten des Vereins gekauft.

Erst als Sandra J. die fristlose Kündigung bekam, brachte sie die Sachen zurück. Ob diese tatsächlich für den Eigenbedarf oder für die Betreuung waren, wird sich jetzt nicht mehr klären. Die Angeklagte mit den kurzen schwarzen toupierten Haaren schwieg bis zum Schluss des Verfahrens und zeigte keinerlei Gefühlsregung.