Fledermaus-Schutz bedeutet aber Einschränkungen für Betrieb

Bargteheide. Der Bargteheider Windpark kann gebaut werden – nur beim Betrieb sollte es zunächst Einschränkungen geben. Das geht zumindest aus drei Gutachten zum Schutz der Natur und der Tierwelt hervor, die jetzt im städtischen Bauausschuss vorgelegt wurden. Die Gutachter stellten vor den Politikern und rund 100 Zuhörern die Details ihrer Untersuchungen vor.

Gutachter Raimund Weidlich vom Büro Brien-Wessels-Werning präsentierte seine Ergebnisse zum Thema Landschaftsschutz. Demnach muss die Betreiber-Gesellschaft, die eigens gegründet worden ist, Ausgleichszahlungen zum Landschaftsschutz entrichten, in Höhe von 730.000 Euro. Außerdem soll es Ausgleichsflächen geben, mit einer Gesamtgröße von etwa 80.000 Quadratmetern. Gebiete in Bargteheide, Jersbek und Elmenhorst sind dafür vorgesehen. Die Idee, sogenannte Öko-Konten in den Ausgleich mit einzubeziehen, ist hingegen vom Tisch.

Das Büro Greuner-Pönicke hatte geprüft, ob der geplante Windpark, der am Glindfelder Weg entstehen soll, die Population geschützter Vögel gefährdet. Die Untersuchung bezieht sich auf den Hansdorfer Brook, den Duvenstedter Brook und den Wohldorfer Wald. Das Ergebnis: „Eine Verträglichkeit ist aus unserer Sicht gegeben. Die Population wird nicht beeinträchtigt“, sagte Stefan Greuner-Pönicke, Geschäftsführer des Büros. Die Untersuchung bezog sich auf Vögel, die nach EU-Recht besonders geschützt sind, wie Kraniche und Seeadler.

Gutachter Hauke Hinsch vom Büro Bioplan hatte untersucht, wie sich die Windräder auf die Population der Fledermäuse auswirken würden. Auch seine Untersuchung kommt im Prinzip zu dem Schluss, dass das Vorhaben realisiert werden könne. Doch er macht eine Einschränkung. „Wir konnten mit unseren Methoden nicht belegen, was in Höhe der Rotoren passiert.“ Das soll nun nach dem Bau nachgeholt werden, während eines ein Jahr langen „Höhen-Monitorings“. Während dieser Zeit sollen die Rotoren von Juni bis September nachts ausgeschaltet werden, sofern bestimmte Klima-Bedingungen eintreten. Nach der Auswertung des Höhen-Monitorings soll entschieden werden, ob die Regelung dauerhaft greifen muss.

Die Stadt Bargteheide wird die Gutachten jetzt an das Landesamt für Landschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) weiterleiten, das letztlich über die Genehmigung entscheidet. „Aus meiner Sicht steht dem Windpark jetzt nichts mehr im Weg“, sagte Bargteheides stellvertretender Bürgermeister Christian Claussen (CDU).

Die Initiative „Gegenwind Bargteheide“ will hingegen weiter gegen das Projekt vorgehen. Das Mitglied Sven Herfurth kritisiert: „Die Verwaltung zieht sich auf Gutachten zurück, ohne die Bürgerwünsche zu berücksichtigen.“ Herfurth weiter: „Wir zweifeln die Gutachten an, auch auf Basis der Einschätzungen anderer Vogelkundler. Unsere Zweifel werden wir auch gegenüber dem Landesamt für Landschaft und Umwelt bekunden.“