41 Jahre alter Trittauer soll nach seiner Geburtstagsfeier eine 28-Jährige vergewaltigt haben. Die Frau fehlt beim Prozess unentschuldigt

Ahrensburg/Trittau. Mit einem Lächeln im Gesicht und der Ehefrau an der Hand stolzierte der Angeklagte nach der Verhandlungspause zum Prozesssaal im Ahrensburger Amtsgericht. Zuversichtlich wirkte Hans-Martin T. (alle Namen geändert). Schließlich hatte Richter Ulf Thiele das Wort „Freispruch“ im Vergewaltigungsprozess gegen den 41-Jährigen in den Mund genommen – wenn auch ganz hypothetisch und mit einem Fragezeichen. Doch dann wendete das DNA-Gutachten einer Expertin vom Landeskriminalamt (LKA Kiel) das Blatt.

Es war der zweite Tag im Prozess gegen T. Laut Anklage soll der Trittauer im Anschluss an seine Geburtstagsfeier am 15. Januar 2012 Gast Isabel B. vergewaltigt haben, im Schlafzimmer des Stiefsöhnchens. Seine schwangere Frau Melanie brachte in der Zeit in mehreren Touren Partygäste mit dem Auto nach Hause. Vier Kinder – darunter auch der Sohn des Opfers – schliefen im Nebenzimmer.

Im Prozess kamen Zweifel an der Version von Isabel B. auf. Mehrere Zeugen sagten aus, dass Hans-Martin T. zu betrunken gewesen sei, um „überhaupt noch geradeaus zu laufen“. Er sei mit dem Kopf auf dem Küchentisch eingeschlafen. Als Melanie T. nach Hause gekommen sei, habe Isabel B. sie empfangen. „Sie hat mir von der Vergewaltigung erzählt, war aber ganz ruhig.“ Ein Vergewaltigungsopfer würde sich anders verhalten, da ist sich die dreifache Mutter sicher. Zwei Freundinnen der Frau bestätigten den Eindruck.

Laut Gutachten klebte Blut von Isabel B. am T-Shirt des Angeklagten

Zudem hatte Isabel B. bei der Strafanzeige Stunden nach der Tat verschwiegen, dass sie mit Partygast Ole P. vor der vermeintlichen Tat im Haus des Angeklagten Sex gehabt hatte. Eine Notlüge, weil ihr Mann bei der Aussage dabei war?

Für das Gutachten von der Expertin für forensische DNA vom LKA Kiel kam die Information rechtzeitig. Die Biochemikerin stellte am Donnerstag die Ergebnisse vor. Dafür hatte sie Abstriche der Körper sowie Speichelproben vom Tatverdächtigen Hans-Martin T., von Sex-Affäre Ole P. und Isabel B. abgeglichen. Zudem untersuchte sie Kleidung und die Bettwäsche vom Tatort.

„Wir haben männliche DNA-Anhaftungen am Körper des Opfers festgestellt, es gibt Spuren von beiden Männern“, sagte die Expertin zu Beginn ihres Vortrags. Auch Spuren von Isabel B. konnten am Angeklagten gefunden werden. Die Expertin: „Wir haben einen rotbraunen Fleck im Schulterbereich seines T-Shirts untersucht, er stammt von Isabel B.“ Vermutlich handele es sich um Blut, sagte die Biochemikerin.

An Wattebauschen, mit denen die Ahrensburger Beamten nach der Festnahme Abriebe vom Angeklagten genommen hatten, wurde DNA der jungen Frau gefunden, unter anderem im Genitalbereich. Der 41-Jährige, der vor Gericht schweigt, hatte jeglichen Körperkontakt zu der ehemaligen Busenfreundin seiner Frau vehement abgestritten.

Isabel B. selber konnte zu den neuen Erkenntnissen nicht befragt werden. Wie beim ersten Prozesstag fehlte das Opfer unentschuldigt. Eine Ärztin, die ihr zur Feststellung der Prozessfähigkeit am Mittwochabend und Donnerstagmorgen einen Hausbesuch abstatten wollte, war von der Stiefmutter der Frau abgewimmelt worden. Auch die Polizisten, die Richter Thiele während des Prozesses zu der Frau geschickt hatte, konnten die wichtigste Zeugin nicht antreffen.

Deswegen stellte Richter Thiele die Frage in den Raum, ob „wir wegen des Verhaltens der Zeugin T. freisprechen müssen?“ Angesichts der neuen Erkenntnisse des Gutachtens ist die Einschätzung vom Tisch. Isabel B. soll nun beim kommenden Prozesstag am 3. Dezember gehört werden. Dann soll auch das Urteil in dem Vergewaltigungsprozess fallen.