Stormarner Kommunalaufsicht stellt fest, dass sich Bargteheide nicht rechtswidrig verhalten hat

Bargteheide. Die Stormarner Kommunalaufsicht hat die Beschwerde einer Bürgerin gegen die Pläne für den Bargteheider Windpark zurückgewiesen. Die Aufsichtsbehörde bescheinigt der Stadt, sich in allen Verfahrensfragen korrekt verhalten zu haben.

Eine besonders schwierige Entscheidung sei es nicht gewesen. „Es war eigentlich eine klare Sache“, sagt der Leiter der Kommunalaufsicht, Hermann Harder. „Ich hoffe, dass etwaige Befürchtungen nun ausgeräumt sind.“

Am Schluss des Schreibens, in dem sich die Aufsichtsbehörde Punkt für Punkt mit den Vorwürfen der Befangenheit, der groben Unkenntnis, der Ämtervermischung und der Steuerverschwendung beschäftigt, steht folgendes Fazit: „Die Stadt Bargteheide hat bei ihren Tätigkeiten nicht rechtswidrig gehandelt, sodass ein Einschreiten beziehungsweise Beanstandungen der Kommunalaufsichtsbehörde nicht möglich sind.“

In Bargteheide ist das Ergebnis der Prüfung mit Genugtuung und Erleichterung aufgenommen worden. „Alle Vorwürfe wurden zurückgewiesen“, sagt Bauamtsleiter Jürgen Engfer. Die Verwaltung sei zwar immer davon ausgegangen, die Planung des Windparks am Glindfelder Weg korrekt abgewickelt zu haben. Aber eine Stadt brauche auch Rechtssicherheit für ihre Vorhaben. Und die gebe es jetzt. „Es ist etwas anderes, zu wissen, alles ist rechtmäßig gelaufen, oder von einer externen Instanz dafür die Bestätigung zu bekommen.“ Dass es in diesem Fall die direkt übergeordnete Behörde gewesen sei, bestärke besonders. Engfer: „Das ist schon ein schönes Gefühl.“

Auch Bargteheides Bürgermeister Henning Görtz hat die Stellungnahme aus Bad Oldesloe erleichtert zur Kenntnis genommen. „Ich war von Anfang an überzeugt, richtig gehandelt zu haben“, sagt der Verwaltungschef. „Jetzt bin ich froh, dass das bestätigt wurde. Denn Transparenz ist mir sehr wichtig.“ Görtz war von den Gegnern des Windparks hart attackiert worden. Ihm wurde vorgeworfen, dass er einen wirtschaftlichen Vorteil von dem Projekt habe, weil seinem Bruder Teile der Windflächen am Glindfelder Weg gehören. Für die Kommunalaufsicht war entscheidend, dass der Bürgermeister seine Befangenheit mehrfach öffentlich erklärt habe und von Stadtvertreter Claus Christian Claussen (CDU) vertreten worden sei.

Auch der Vorwurf, die Stadt habe durch grob fahrlässige Unkenntnis die Ausweisung der Windflächen herbeigeführt, hat keinen Bestand. Die Stadt sei zwar fälschlicherweise davon ausgegangen, dass die Ausweisung allein noch kein privilegiertes Baurecht schaffe. Aber das allein begründe noch nicht das Einschreiten der Kommunalaufsicht, denn Rechtsverstöße seien auch hier nicht ersichtlich. „Die Ausweisung ist rechtlich zulässig.“

Auf einen Bürgerentscheid zum Windpark habe jedoch kein Rechtsanspruch bestanden. Und dass Stadtvertreter beim Bürgerwindpark Gesellschafter sind, obliege nicht der Kommunalaufsichtsbehörde, da es sich um eine Personengesellschaft privaten Rechts handele. Schließlich liege auch kein Verstoß vor, dass Joachim Teschke Kämmerer und auch Geschäftsführer dieser Gesellschaft ist. Sollten sich Anhaltspunkte für einen Interessenskonflikt ergeben, müsste das der Bürgermeister als Dienstherr klären.