Schäden am Dach und durch umgestürzte Bäume sind von der Gebäudepolice gedeckt

Ahrensburg. „Seit Montagnachmittag stehen die Telefone nicht mehr still“, sagt Dana Heilmann. Sie und ihre Kollegen in der Ahrensburger Agentur der Provinzial-Versicherung hatten bis zum Dienstagmittag rund 50 Schadensmeldungen aufgenommen. „Bis zum Wochenende wird sich die Zahl wohl noch verdoppeln“, meint der Mitinhaber der Niederlassung, Christian Gerber. Viele Versicherte, die berufstätig seien, entdeckten Schäden erst später.

„Schlimm ist die Zahl aber nicht“, sagt Gerber. „Der Sturm war zwar stark, aber kurz.“ Schlimmer sei es, wenn es über fünf oder sechs Tage hinweg etwas weniger stürme. „Dann lockert der Wind zunächst nur einige Teile, aber im Laufe der Zeit lösen die sich völlig.“ Vor ein paar Jahren seien nach so einem Herbststurm rund 500 Schäden bei ihm gemeldet worden.

Am Häufigsten werden nach Auskunft des Provinzial-Agenten, aber auch nach Aussage des für Nordwestdeutschland zuständigen Allianz-Pressesprechers Michael Best Schäden an Dachabdeckungen und durch umgestürzte Bäume gemeldet.

Generell werden laut Gerber Schäden, die durch Stürme mit Windstärke 8 – das entspricht 62 Kilometer pro Stunde – oder mehr verursacht werden, von den Versicherungen als höhere Gewalt eingestuft und somit auch von ihnen beglichen. Die Gebäudeversicherung kommt dabei nicht nur für Schäden am Haus, sondern auch an den Einfriedungen auf, also an Zäunen oder Terrassen. Weitere Gebäude wie etwa Garagen oder Gewächshäuser seien nur versichert, wenn dies ausdrücklich im Vertrag verankert sei. Auch für die Beseitigung umgestürzter Bäume komme nach derartigen Stürmen die Gebäudeversicherung auf. „In älteren Verträgen ist es die Police desjenigen, auf dessen Fläche der Stamm liegt, in neueren die Versicherung desjenigen, auf dessen Fläche der Baum stand“, sagt Gerber.

Schäden an Fahrzeugen sind stets Fälle für die Kaskoversicherung. Rolf Vogel, Vertrauensmann der HUK-Coburg in Grönwohld, hat seit Montag fast nur mit solchen Schäden zu tun. In einem besonderen Fall sei ein Einkaufwagen vom Sturm gegen ein Auto getrieben worden, in das er eine Beule geschlagen habe. „Eine Mutter hatte ihn vor ihrem Auto abgestellt, um ihr Kind im Kindersitz anzuschnallen.“ Für den Schaden an dem fremden Fahrzeug muss nun ihre Privathaftpflicht aufkommen. Und wenn sie die nicht hat, zahlt die Mutter selbst.