Dies gilt ab Windstärke 8 – das sind 62 Kilometer pro Stunde. Nicht nur Schäden am Mauerwerk, sondern auch die Beseitigung umgestürzter Bäume sind ein fall für die Gebäudepolice.
(mats)
Dies gilt ab Windstärke 8 – das sind 62 Kilometer pro Stunde. Nicht nur Schäden am Mauerwerk, sondern auch die Beseitigung umgestürzter Bäume sind ein fall für die Gebäudepolice.
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