Die Betreiber des Restaurants Woodpecker dürfen keinen eigenen Wegweiser aufstellen

Trittau. Es ist eine Auseinandersetzung um ein Stück Holz, rechteckig zugeschnitten, weiß gefärbt, mit rotem Pfeil und rotem Spechtmotiv. Ein Werbeschild am Wegesrand. Seit Ende August steht es an der Lütjenseer Straße (K30) und weist den Weg zum Restaurant Woodpecker direkt am Mönchteich.

Ende August hat Thomas Lüth mit seiner Lebensgefährtin Martina Witt das Woodpecker in den Räumlichkeiten der alten Mönchsquelle eröffnet. Bereits im Juli stellten sie einen Bauantrag für ein Werbeschild entlang der K30. Sie wollten ein eigenen, besonderen Wegweiser zu ihrem Restaurant. Einen kleinen Hingucker mit dem Logo des Restaurants, einem Specht.

Doch der Bauantrag, adressiert an das Bauamt, das Straßenbauamt, die Gemeinde sowie die Naturschutzbehörde, wurde noch vor der Eröffnung abgelehnt. Begründet mit Paragraf 29 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein. Im Schreiben zur Ablehnung hieß es, das Schild stehe nicht direkt am Ort des Geschehens, erzählt Witt. „Warum sollte es? Direkt vor der Haustür brauchen wir keinen Wegweiser.“

Von der Naturschutzbehörde bekamen Lüth und Witt doch noch eine mündliche Zusage. Sie ließen die Schilder produzieren, stellten sie auf. „Wir wollten, dass zumindest zur Eröffnung der Weg gewiesen wird.“ Doch nicht nur Gästen wurde der Weg gewiesen, auch das Straßenbauamt nahm die Aktion zur Kenntnis. Das Schild wurde fotografiert, die Woodpecker-Inhaber aufgefordert, das Schild zu entfernen. Ein weiteres Mal richtete Lüth ein Schreiben an das Straßenbauamt, bis heute wartet er auf eine Antwort, erzählt Witt.

Sie fragt sich, warum sie überhaupt einen Bauantrag in vierfacher Ausführung stellen mussten, wenn lediglich das Straßenbauamt die Entscheidungsgewalt habe. Sie versteht nicht, warum das Schild nicht aufgestellt werden darf.

Werbung außerhalb von geschlossenen Ortschaften ist verboten, so steht es in der Straßenverkehrsordnung. Und so begründet auch Jens Sommerburg vom Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein das Vorgehen.

Der Bauantrag hätte gleich zu Beginn abgewiesen werden können. „Aus Gründen der Sicherheit des Verkehrs sind Schilder nicht erlaubt.“ Der Betrieb könne, wie viele andere Restaurants auch, mit einem Grünschild für ihre Lokalität werben. Das Straßenbauamt habe Lüth und Witt einen Nutzungsvertrag für ein derartiges Schild zugeschickt, „doch bis heute wurde dieser nicht zurückgesendet.“

Ein grünes Schild ist jedoch keine Alternative für Lüth und Witt. „Den Effekt, Leute zu uns in den Wald zu locken, wird solch ein Schild kaum haben.“ Müssen sie ihren Wegweiser tatsächlich entfernen, könnten Witt und Lüth sich eine mobile Variante vorstellen: Einen Kfz-Anhänger zum Beispiel, auf dem das Schild platziert würde. Witt: „So könnten wir zumindest unser Design behalten.“