Seniorenresidenz plant zwei Erweiterungsbauten. Die dürfen jetzt höchstens neun Meter hoch sein

Reinbek. Der Plan, die Reinbeker Seniorenresidenz an der Hamburger Straße zu erweitern, hat jetzt konkrete Grenzen bekommen. Neue Gebäude in dem Gebiet dürften höchstens neun Meter hoch sein – das sieht der Entwurf für einen Bebauungsplan vor, den die Verwaltung vorgelegt hat. Die Politiker im Bauausschuss haben diesem Entwurf geschlossen zugestimmt.

In Kürze wird dieser Entwurf einen Monat lang öffentlich ausliegen, der Investor und auch Anwohner können Einwendungen einreichen. Am Ende dieses Verfahrens wird ein Plan beschlossen, der für das Gebiet zwischen der Bogenstraße, der Hamburger Straße, dem Glinder Weg und dem Kurzen Rehm gilt.

Fraglich ist, was das für die Pläne der Seniorenresidenz Reinbek GmbH & Co. KG bedeutet. Die Gesellschaft, die die Residenz betreibt, hatte zuletzt eine dreigeschossige Bebauung geplant, die sich unter Umständen anpassen ließe. Doch das Verfahren hat eine mehrjährige Vorgeschichte. Der Gesprächsfaden zwischen der Stadt und dem Investor ist abgerissen, ein Verfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig läuft noch. Außerdem gilt für das Gebiet seit Mitte 2012 eine zweijährige Veränderungssperre

Klar ist: Der Investor hat die Planungen schon mehrmals angepasst. Vor zwei Jahren hat dieser Entwürfe für mehrere Neubauten vorgelegt, die im östlichen Teil des Grundstücks der Residenz entstehen sollten. Eine Variante sah eine siebengeschossige Bebauung vor. Weil diese Planung in der Politik auf wenig Gegenliebe stieß, speckte der Investor die Pläne mehrfach ab. Die letzte Variante sah vor, zwei Gebäude zu errichten, die jeweils drei Geschosse haben sollten. Einziehen sollten eine Einrichtung für demente Menschen mit etwa 30 Plätzen, eine Einrichtung für Betreutes Wohnen mit etwa 20 Plätzen sowie eine Begegnungsstätte. Vorgesehen war auch ein kleines Hospiz mit fünf Betten.

Nach den jetzt gezogenen Grenzen würde sich „die vorliegende Planung so nicht umsetzen lassen“, sagt Reinbeks Bauamtsleiter Sven Noetzel. Drei Geschosse seien bei einer maximalen Höhe von neun Metern kaum realisierbar. Heinz Klöpper, Gesellschafter der in Achim (Niedersachsen) ansässigen Seniorenresidenz Reinbek GmbH & Co. KG, sagt dazu: „Wir müssen jetzt diesen Bebauungsplan prüfen und dann sehen, ob wir uns darin wiederfinden, oder nicht.“ Unter Umständen könnten die Entwürfe angepasst werden. Die Gesellschaft werde auf einer Versammlung am Donnerstag, 24. Oktober, darüber entscheiden.

Denkbar ist aber auch, dass die Gesellschaft ihr Vorhaben ohne Abstriche umsetzen kann. Denn vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig läuft derzeit noch ein sogenannter Antrag auf Normenkontrolle. „Der Investor hat gegen die Stadt geklagt, weil er der Auffassung war, dass wir bei der Verhängung der Veränderungssperre formale Fehler gemacht haben“, sagt Noetzel. Bekäme der Investor Recht, müsste sich die Stadt erneut mit der Bauvoranfrage befassen. Möglich wäre, dass gebaut werden kann, ohne die Einschränkung eines Bebauungsplans. Noetzel sagt aber, dass er diesbezüglich „ruhig schlafen“ könne.

Der Investor betont, dass man ohnehin im Konsens mit Reinbek handeln wolle: „Uns ging es nur um die Einhaltung einer Frist. Wir haben der Stadt sofort signalisiert, dass wir weiter verhandeln wollen.“ Die brach die Gespräche daraufhin aber ab.