Der 19-Jährige, der im Mai 2012 eine Kleingartenlaube anzündete, sitzt bereits in Jugendhaft

Ahrensburg. Heiligabend 2011 sah er zu, wie ein Bekannter einen Handyraub beging. Im Mai 2012 brach er in Parzelle 17 des Kleingartenvereins Bad Oldesloe ein und zündete die Nachbarslaube an. Heute steht Kevin B. (Name geändert) vor Saal 1 des Amtsgerichts Ahrensburg, seine Hände in Fesseln. Der 19-Jährige verbüßt bereits eine Haftstrafe in der Jugendanstalt Schleswig.

Neben Kevin sind zwei weitere Angeklagte zur Verhandlung erschienen. Alle waren Teil einer fünfköpfigen Gruppe, die Weihnachten vor knapp zwei Jahren am Oldesloer Bahnhof zwei Jungen ihre Handys abnahmen. Ein Täter, vier Untätige. Während einer drohte und raubte, sahen die anderen zu.

Dabei hätten sie etwas tun können. Hätten versuchen können, den Täter „zur Räson zu bringen oder aus der Gruppe herauszuschmeißen“, wie Richter Ulf Thiele später seinen Beschluss begründet. Der eine Angeklagte, ein schlaksiger 18-Jähriger, muss beiden Opfern 50 Euro Entschädigung zahlen. Der andere, ein 25-Jähriger, der mittlerweile in Hamburg wohnt, hat noch zwei weitere Verhandlungen wegen Diebstahls vor sich. Richter Thiele stellt das Verfahren mit Hinweis auf diese Verhandlungen vorerst ein.

Kevin B. hingegen wird verurteilt. Der gebürtige Berliner ist „quasi in Jugendeinrichtungen groß geworden“, wie Jugendgerichtshelfer Thomas Günther in seinem Gutachten über den Angeklagten verliest. Nahm Drogen, trank. Zuletzt wohnte er in Bargteheide. Die Liste seiner Vergehen ist lang – Körperverletzung, Raub, schwerer Diebstahl, Nötigung.

Der Angeklagte wäre im März 2014 entlassen worden

Im August 2012 wird er erstmals verurteilt: sechs Monate Jugendhaft, zunächst auf Bewährung. Doch er begeht fünf weitere Diebstähle, dazu kommt Urkundenfälschung, räuberische Erpressung. Im Februar 2013 entscheidet das Gericht, dass eine Haftstrafe nicht mehr zu umgehen ist. Ein Jahr, vier Monate – ohne Bewährung.

Im Amtsgericht wirkt Kevin fast kindlich naiv. Schaut freundlich und lacht. In der Haftanstalt zeige er sich vorbildlich, mache eine Sozialtherapie, berichtet Günther. Auch Staatsanwalt Dirk Hartmann sieht beim Angeklagten das Bestreben, „mal wieder etwas in den Griff zu bekommen“. Zum Handyraub sagt Kevin: „Ich stand nur dabei, aber habe nicht richtig gehandelt.“ Das sei Beihilfe, er wisse das. Er entschuldigt sich bei den anwesenden Opfern, zeigt sich reumütig. Auch gegen ihn wird das Verfahren zum Handyraub eingestellt.

Bei der Brandstiftung bekennt er sich schuldig: Das Lügen bringe ihm nichts mehr, er wolle aus seinen Fehlern lernen. Im Schrebergarten habe er nur Geld für Drogen beschaffen wollen.

Jugendgerichtshelfer Günther empfiehlt, Kevins Haft ein halbes Jahr auszusetzen, damit er eine stationäre Drogentherapie absolvieren kann. Staatsanwalt Hartmann fordert eine Haftverlängerung auf ein Jahr und zehn Monate, die Brandstiftung sei eine „sinnlose Tag mit großem Schaden" und müsse geahndet werden.

Richter Thiele sieht das ähnlich. Die Brandstiftung könne nicht reaktionslos bleiben. Sein Urteil: ein Jahr, sechs Monate.