Fahnder des LKA entdeckten die Bilder auf dem Computer des 53 Jahre alten Mannes

Reinbek/Geesthacht. Ein leitender Mitarbeiter der Polizei ist wegen des Besitzes von Kinderpornos vom Reinbeker Amtsgericht verurteilt worden. Der 53-Jährige muss eine Geldstrafe von 9000 Euro zahlen, zudem hat er seine Führungsposition bei der auch für den Kreis Stormarn zuständigen Ratzeburger Polizeidirektion verloren. Das berichteten die Lübecker Nachrichten.

Der Polizist aus Geesthacht soll, das hat die Auswertung seines Privatcomputers von den Kieler Polizeitechnikern ergeben, zwischen Dezember 2012 und Januar 2013 mindestens fünfmal Internetseiten mit kinderpornografischem Material besucht haben. Von den Seiten soll er 230 Fotos auf seinen Computer heruntergeladen haben. Sowohl die Seite als auch die Bilder sollen frei zugänglich gewesen sein. Nur weil er die Bilder weder bezahlt noch weiterverbreitet hat, sei der Mann mit dem Strafbefehl davongekommen, sagte Günter Möller, Sprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft der Zeitung.

Der Beamte aus Geesthacht darf weiter als Polizist arbeiten

Ein Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren bei leichteren Kriminalfällen, bei dem der Beschuldigte auch ohne Verhandlung vor einem Gericht verurteilt werden kann. Somit blieb auch dem 53 Jahre alten Polizisten eine öffentliche Verhandlung vor dem für den Fall zuständigen Amtsgericht Reinbek erspart. Im Rahmen des Strafbefehls soll der 53-Jährige die Taten gestanden und das Urteil akzeptiert haben. Die Geldstraße darf er in 100 Tagessätzen zu 90 Euro abzahlen.

Derzeit läuft noch ein Disziplinarverfahren gegen den Mann. Es soll geklärt werden, ob der Verstoß mit einer weiteren Führungsposition – er soll früher Polizeireviere geleitet haben – vereinbar ist. Vorerst wurde der Polizist auf eine Stabstelle zwangsversetzt. Für eine Stellungnahme zu dem Fall waren am Wochenende weder die Leitung der Polizeidirektion Ratzeburg noch die Staatsanwaltschaft erreichbar.

Bei einer bundesweiten Razzia kamen Fahnder auf die Spur des Polizisten

Enttarnt wurde der Mann, der in Geesthacht lebt, aber in einer anderen Stadt als leitender Polizist gearbeitet hat, bereits im Dezember 2012. Fahnder des Landeskriminalamtes Niedersachsen waren während einer bundesweiten Razzia dem Kollegen auf die Spur gekommen. Details zu den Ermittlungen sind nicht bekannt. Bekannt ist indes, dass Polizeibeamte daraufhin das Haus ihres Kollegen durchsucht und seinen Computer beschlagnahmt haben. Mit der Auswertung des Rechners waren die Experten in Kiel mehrere Monate beschäftigt. Ihre Expertise war schließlich Grundlage für den Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Lübeck, der vom Reinbeker Amtsrichter erlassen wurde.

Ob der Polizist erstmalig und nur in den beiden Monaten zum Jahreswechsel 2013 kinderpornografisches Material heruntergeladen hat, ist nicht bekannt. In schweren Fällen können Beschuldigte, die neben dem Besitz von kinderpornografischen Fotos oder Videos dieses Material auch weiter verbreiten mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren rechnen.