Die Panne mit 270 nicht zugestellten Benachrichtigungen in Bad Oldesloe hat einige Fragen aufgeworfen. Wir beantworten die wichtigsten

Bad Oldesloe. Die 270 Wahlbenachrichtigungskarten, die in Bad Oldesloe vermisst wurden, sind bei der Post aufgetaucht (wir berichteten). „Sie werden nun umgehend verteilt“, sagt Horst Möller, der stellvertretende Bürgermeister. Ob der Fehler bei der Post oder bei der Druckerei gelegen habe, sei noch nicht klar. „Aber die Hauptsache ist, dass die Karten jetzt da sind.“ Anwohner von etwa acht Straßen in Bad Oldesloe hatten keine Wahlbenachrichtigungskarten für die Bundestagswahl am Sonntag, 22. September, erhalten, obwohl diese eigentlich spätestens am Sonntag, 1. September, bei den Wahlberechtigten im Briefkasten sein sollten.

Nun sollten aber in den kommenden Tagen alle Briefe zugestellt werden. Aber was passiert wenn auch Anfang der Woche noch keine Wahlbenachrichtigungskarte angekommen ist? Oder die Karten zu Hause verloren gegangen sind? Diese und andere Fragen beantwortet die Regionalausgabe Stormarn des Hamburger Abendblattes.

Ich habe meine Wahlbenachrichtigungskarte verloren. Was nun?

Wer keine Karte bekommen hat, kann trotzdem wählen gehen. Und zwar in dem Wahllokal, in dem er auch zur Kommunalwahl im Mai seine Stimme abgegeben hat. „Dort muss man seinen gültigen Personalausweis vorlegen, dann wird dieser mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen und man bekommt seinen Wahlschein“, sagt Horst Möller. In Bad Oldesloe gebe es 17 Wahllokale. Wer nicht weiß, welches für ihn zuständig ist oder nach der Kommunalwahl umgezogen ist und nun das neue nicht kennt, kann beim Bürgerbüro unter Telefon 04531/504320 nachfragen, das Büro ist zu folgenden Zeiten geöffnet: montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags von 8 bis 12 Uhr, mittwochs von 7 bis 12 Uhr, donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr. „Außerdem gibt es noch die sogenannten beweglichen Wahlvorstände, die am Tag der Wahl in Absprache mit den Heimleitungen in Altenheime gehen, um den Senioren die Wahl zu erleichtern“, sagt Möller.

Ich habe nie eine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen. Warum nicht?

Wer auch in den kommenden Tagen keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommt, sollte prüfen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Dies erfahren die Bürger im örtlichen Bürgerbüro. „So etwas kann zum Beispiel vorkommen, wenn man sich nach einem Umzug nicht umgemeldet hat“, sagt Möller. „Aber die Erfahrung aus den vergangenen Jahren zeigt, dass es mit dem Wählerverzeichnis keine Probleme gab.“

Wer nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen, aber wahlberechtigt ist, kann den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, stellen. Voraussetzung hierfür kann etwa der Nachweis sein, dass die Antragsfrist, der 1. September, auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis ohne Verschulden versäumt wurde. Nähere Informationen hat die Stadt Bad Oldesloe ebenfalls auf ihrer Internetseite zusammengestellt (www.badoldesloe.de).

Wie kann ich jetzt noch Briefwahl beantragen?

Wer es aus gesundheitlichen oder zeitlichen Gründen nicht schafft, in ein Wahllokal zu gehen, hat die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen. Dies sollte so früh wie möglich geschehen. Auch die Oldesloer, die keine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen haben, hätten die Unterlagen schon beantragen können, denn der Erhalt der Wahlbenachrichtigung muss nicht abgewartet werden. In einer Erklärung der Stadt Bad Oldesloe heißt es, die Benachrichtigung gelte lediglich „als obligatorische Information“.

Die Unterlagen können bis Freitag, 20. September, 18 Uhr, schriftlich oder mündlich bei der Gemeindebehörde beantragt werden. Allerdings ist das Bürgerbüro freitags nur bis 12 Uhr geöffnet. Oldesloer Bürger wenden sich an folgende Adresse: Der Bürgermeister, Wahlen, Markt 5, 23843 Bad Oldesloe. Es kommen nur Wahlbriefe zur Auszählung, die spätestens am Wahltag, 18 Uhr, dem Wahlamt vorliegen. Wer seine Unterlagen per Post schicken möchte, muss sich also beeilen. Die Unterlagen können aber auch persönlich im Bürgerbüro abgegeben werden. „Wer seine Wahlbenachrichtigungskarte hat, kann auch den darauf gedruckten Code bei uns von einem Gerät einlesen lassen, dann werden die Unterlagen erstellt. Diese können dann dort auch direkt abgeben werden“, sagt Horst Möller. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15 Uhr, gestellt werden.

Ich habe Briefwahl beantragt, aber keinen Wahlschein bekommen

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass er den beantragten Wahlschein nicht bekommen hat, kann er bis zum Tag vor der Wahl, 12 Uhr, einen neuen bekommen.

Mein Personalausweis ist abgelaufen. Kann ich trotzdem wählen?

„Das darf eigentlich nicht passieren, denn jeder Bürger ist verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu haben“, sagt Horst Möller. „Wer aber einen gültigen Reisepass hat, kann sich für die Wahlteilnahme natürlich auch mit diesem ausweisen.“