Bis zum 1. September 2013 sollten alle Oldesloer Bürgerinnen und Bürger eine Wahlbenachrichtigungskarte bekommen haben.

Bad Oldesloe. Darauf ist der jeweilige Wahlbezirk beziehungsweise der Wahlraum angegeben, in dem man abstimmen kann. Dies war allerdings nicht der Fall.

„Wie wir leider feststellen müssen, haben zahlreiche Bürgerinnen und Bürger bis heute keine Wahlbenachrichtigung erhalten“, sagt Rathausmitarbeiter Malte Schaarmann. Die fehlenden Benachrichtigungen können bis zum 22. September 2013, dem Tag der Bundestagswahl, nicht ersetzt werden.

Die Wahlbenachrichtigungen sind aber nicht ausschlaggebend dafür, ob gewählt werden kann oder nicht. „Die Vorlage des Personalausweises im Wahllokal ist als Legitimation ausreichend und berechtigt zur Stimmabgabe“, ergänzt Schaarmann. Die Einteilung der Wahllokale hat sich nicht geändert. Weitere Informationen gibt das Bürgerbüro unter Telefon 04531/504320.