Im Juni in Kraft getretener Erlass des Ministeriums sei rechtswidrig

Ahrensburg. Drei Bauern aus Schleswig-Holstein haben am Mittwoch vor dem Oberverwaltungsgericht in Schleswig Klage gegen die neuen Knickschutzvorschriften des Umweltministeriums in Kiel eingereicht. Die Landwirte würden durch die Regelungen unzulässig in ihren Bewirtschaftungsmöglichkeiten und der Nutzung ihres Eigentums beschränkt, hieß es zur Begründung vom Bauernverband Schleswig-Holstein, der die Verfahren begleitet. Der Verband habe die Verfahren vorbereitet und organisiert, da diese stellvertretend für alle betroffenen Landwirte stünden.

Wie berichtet, hat Schleswig-Holsteins Umweltminister Robert Habeck (Grüne) Ende Juni eine Knickverordnung veranlasst, nach der Landwirte künftig unter anderem auf beiden Seiten der Erdwälle jeweils einen halben Meter Saumstreifen lassen müssen, der nicht bewirtschaftet werden darf. Dadurch gehe wertvolles Acker- und Grünland zur Lebensmittelerzeugung verloren, beklagen die Bauern. Die Verordnung aus Kiel ist ihrer Auffassung nach rechtswidrig.

Stellvertretend für die schleswig-holsteinischen Bauern, die sich durch den Erlass benachteiligt fühlen, klagen Uwe Muxfeldt aus Nortorf (Kreis Rendsburg-Eckernförde), Marion Ilse aus Fredesdorf (Kreis Segeberg) und Carl von Müller aus Riepsdorf (Kreis Ostholstein) gegen das Land, das durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vertreten ist.