Kredite nicht verlängert. Geschäftsführung muss jetzt Investoren finden

Ahrensburg. Beschäftigten des Ahrensburger Unternehmens EAE, das Zeitungsdruckereien mit Software ausstattet, stehen unsichere Zeiten bevor. Die EAE-Gruppe, die auch einen Standort in Coswig bei Dresden hat, ist in einem sogenannten Schutzschirmverfahren, das eine Insolvenz abwenden soll. Das hat der Geschäftsführer Werner Ringel den Mitarbeitern am Dienstag in einer Betriebsversammlung mitgeteilt. Am Stammsitz in Ahrensburg arbeiten 175 Menschen, in Coswig sind 75 Mitarbeiter tätig. Ein Personalabbau sei zurzeit „nicht angedacht“, sagte Ringel dem Abendblatt. „Aber es ist nicht auszuschließen, dass wie eine leichte Anpassung machen. Ich versuche, das so hinzukriegen.“

Gehälter sind zunächst für drei Monate gesichert

Während des dreimonatigen Verfahrens seien die Gehälter gesichert, der Betrieb gehe weiter. EAE hat auch eine Tochtergesellschaft in den USA. Die sei aber vom Schutzschirmverfahren unberührt. Ringel wird den Betrieb weiter führen, als vorläufiger Sachwalter wurde Peter-Alexander Borchardt benannt. Der Grund für das Verfahren sei, dass Bankkredite „nicht im vollen Umfang“ verlängert worden seien. Ringel: „Das ist für uns nicht nachvollziehbar. Denn wir haben in den letzten drei Geschäftsjahren und auch im derzeit laufenden schwarze Zahlen geschrieben.“ Doch die Banken seien „in letzter Zeit verunsichert, was den Zeitungsbereich angeht“. Wegen der schwieriger werdenden Lage in diesem Geschäft hat EAE schon seit 2009 harte Schritte zur Sanierung getan. Das Unternehmen baute in Ahrensburg mehr als 200 Arbeitsplätze ab, der Schuldenstand sank. Neue Geschäftsfelder wurden erschlossen, unter anderem Bühnen- und Veranstaltungstechnik. Das Ziel der Anstrengungen sei der Verkauf der Firma gewesen. Die Suche nach Investoren werde jetzt, während der kommenden drei Monate, beschleunigt. Ringel: „Wir waren schon mit möglichen Käufern im Gespräch.“ Die Voraussetzungen für den Verkauf seien nun sogar besser geworden. „Im Schutzschirm-Verfahren hat das Management eine stärkere Eigenverantwortung. Die Banken steuern jetzt nicht mehr so.“

Rechtsanwalt: Verfahren ist ein gutes Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern

Das Schutzschirm-Verfahren ist eine Neuerung in der Insolvenzordnung, Bundestag und Bundesrat haben 2012 ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Dazu der Ahrensburger Rechtsanwalt Ahrensburger Rechtsanwalt Christian Prasse, der überwiegend im Bereich des Wirtschaftsrechts tätig ist: „Das Verfahren soll verhindern, dass Firmen Insolvenz anmelden, die eine gute Auftragslage haben. Es ist ein gutes Instrument, um Arbeitsplätze zu sichern.“ Unter anderem gebe es in den drei Monaten einen Schutz vor Kontenpfändungen. Prasse weiter: „Das Verfahren gibt dem Betrieb Luft zum Atmen. Aber die Zeit muss er auch nutzen, um zu sanieren“ Auch ein reguläres Insolvenzverfahren müsse nicht in die Pleite führen. „Es hängt sehr vom Insolvenzverwalter ab. Und davon, dass er einen Investor findet.“