Am 1.Februar 2014 wird SEPA eingeführt. Die bisherige Kontonummer jedes Bankkunden wird dann Teil seines IBAN. Auch der BIC wird Bestandteil des IBAN. Bei Überweisungen ins Ausland muss der BIC vorerst separat angegeben werden. Wenn die Bank es anbietet, kann man noch bis zum 1. Februar 2016 die alte Kontonummer und Bankleitzahl angeben. Danach gilt nur noch der IBAN. Ebenfalls zum 1. Februar 2016 wird der BIC endgültig abgeschafft, sodass es ab dann nur noch den IBAN gibt.

Daueraufträge werden von den Banken umgestellt. Der Kunde muss nichts weiter tun. Bei Lastschriftverfahren muss derjenige, der die Kosten erhebt, also zum Beispiel Sportvereine, Stromanbieter oder Online-Händler, eine Gläubiger-Identifikationsnummer beantragen. Diese erhält man bei der Deutschen Bundesbank. Zusätzlich muss der Zahler der Abbuchung zustimmen. Diese Zustimmung muss er auch gegenüber seiner Bank geben, damit sie den Betrag, der abgebucht werden soll, auch freigibt. Das geschieht beim Erstellen einer neuen Einzugsermächtigung.

Einzugsermächtigungen, die vor dem 1. Februar 2014 unterschrieben wurden, behalten ihre Gültigkeit. Sie werden von den Banken automatisch auf SEPA umgestellt. Seinen individuellen IBAN, der aus 22 Zeichen besteht, kann jeder Kunde bei seiner Bank erfragen, außerdem ist er seit einiger Zeit auf allen neu ausgegebenen EC-Karten zu lesen.