Moralische Aspekte spielen bei der Entscheidung eine maßgebliche Rolle. Ein Investor wollte in Autobahnnähe ein “Wellness-Hotel mit FKK-Saunaclub“ eröffnen.

Reinfeld. Der Plan eines Investors, ein Bordell in Reinfelds Gewerbegebiet zu bauen, ist vorerst verpufft. Die Mitglieder des Bauausschusses haben die Bauvoranfrage, nach der in Autobahnnähe ein FKK-Saunaclub mit angeschlossenem "Wellness-Hotel" geschaffen werden sollte, während einer Sitzung am Dienstagabend abgelehnt.

Vor allem "moralische Aspekte" hätten bei dieser Entscheidung eine gewichtige Rolle gespielt, sagt Bauamtsleiter Stephan Kruse. "Es wurde von den Abstimmenden befürchtet, dass ein solcher Saunaclub einen negativen Einfluss auf das Gebiet haben würde", sagt Kruse. So könne etwa das Image der Stadt leiden, wenn das Gewerbegebiet zu einer "Schmuddelecke" werde.

Nachbarn hatten sich gegen die Ansiedlung des Bordells ausgesprochen

Mitte Juni war die Bauvoranfrage bei der Stadtverwaltung eingegangen. Demnach wollte der Betreiber auf einer rund 980 Quadratmeter großen Fläche auf einem Grundstück an der Barnitzer Straße 15 Ruhe-Räume mit Duschen schaffen sowie einen TV- und einen VIP-Raum, des Weiteren waren ein Bereich mit Pool, Saunen, ein Massageraum, Relaxbereiche und ein "Kommunikationsbereich mit Bar" geplant. Nachbarn in dem angrenzenden Wohngebiet zeigten sich von dieser Aussicht wenig erfreut.

Laut Bauvoranfrage sollten in dem Club "kostenpflichtige Erotikdienstleistungen an Dritte" erbracht werden - und zwar nur an "volljährige und mit dem Gegenstand des Unternehmens vertraute Personen". 25 bis 30 Angestellte sollten in dem Bordell arbeiten.

Daraus wird jetzt nichts. Zwar sind in dem Gebiet neue Gewerbeansiedlungen durchaus gewünscht - jedoch nicht horizontaler Art. Die Ausschussmitglieder entschieden sich deshalb für Variante 3 der möglichen Beschlussvorlagen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wirtschaft und Verkehr ist nun angehalten, den Bebauungsplan für das betreffende Gebiet zu ändern. Die Zulässigkeit von sogenannten kerngebietstypischen Vergnügungsstätten soll dann grundsätzlich planungsrechtlich gesteuert werden. Unter den Begriff Vergnügungsstätte fällt auch das Bordell. Im Gewerbegebiet gibt es bereits fünf solcher Stätten: Vergnügt wird sich dort allerdings nicht am lebenden Objekt, sondern an Spielautomaten.

Reinfelds Verwaltung soll derweil beim Kreis Stormarn beantragen, dass das Baugesuch des Betreibers um ein Jahr zurückgestellt wird.