Wenn der Ahrensburger Verwaltungssitz unter Denkmalschutz gestellt wird, kann das für die Stadt sehr teuer werden.

Ahrensburg. Wird das Ahrensburger Rathaus, wie Anfang dieser Woche vom Landesamt für Denkmalpflege angekündigt, tatsächlich unter Schutz gestellt, können damit immense Kosten auf die Stadt zukommen. Die finanziellen Auswirkungen spielen im Unterschutzstellungsverfahren allerdings keine Rolle. Das geht aus einer Antwort hervor, die der schleswig-holsteinische Landtag der FDP-Abgeordneten Anita Klahn aus Bad Oldesloe auf eine Kleine Anfrage hin gesendet hat.

Im Zusammenhang mit dem Unterschutzstellungsverfahren werde es "keine Würdigung der wirtschaftlichen Belange" geben, heißt es darin. Kosten, die etwa für Renovierung oder Umbau auftreten, werden also nicht bedacht. In der Debatte um das Ahrensburger Rathaus stand zuletzt vor allem die Frage zur Diskussion, wie wegen des Denkmalschutzes eventuell auftretende Mehrkosten bei Brandschutz und energetischer Fassadensanierung finanziert werden könnten.

Die FDP sieht mit der Antwort ihre Befürchtungen bestätigt. "Damit haben wir es schwarz auf weiß: Das Amt macht sich keinerlei Gedanken, was ein denkmalgeschütztes Rathaus für die Kommune bedeutet", sagt der Ahrensburger Fraktionsvorsitzende Thomas Bellizzi. Das sei schlicht unverantwortlich. Zudem bestätigten sich mit der Antwort auf die Anfrage Annahmen, nach denen es "nicht so einfach" sei, Fördermittel zu erhalten. Unter Punkt 2 wird die Frage nach Zuschüssen für bauliche Maßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden und Arealen durch EU, Bund und Land gestellt. Das Ergebnis: "Das Amt musste nun die Hosen herunterlassen und zugeben, dass kaum Fördergeld eingegangen sind", sagt Bellizzi.

In der Tat hat das Land, so steht es in der Anlage, nur das Schloss, den dazugehörigen Garten, die Gottesbuden, das Verwalterhaus und die Schlosskirche mit einigen Tausend Euro gefördert, im Jahr 1985 gab es einmalig 51.129,19 Euro. Der Bund zahlte 1987 für das Schloss 257.000 Euro. Keine Fördermittel gab es dagegen für das sogenannte Grabungsschutzgebiet. Dazu zählen unter anderem das Stellmoorer Tunneltal, das Grabhügelfeld im Forst Hagen und die Burg Arnesvelde.

Weiterhin ist eine Liste mit denkmalgeschützten Objekten beigefügt und solchen, die dafür vorgesehen sind. Dazu zählen der Marstall, die Alte Kate sowie der Jüdische Friedhof - und das Rathaus samt Vorplatz. "Das Rathaus hat auf dieser Liste offensichtlich nichts zu suchen", sagt Bellizzi. Die übrigen Objekte seien "unverkennbar von historischem und kulturellem Wert". Eine Begründung, warum das Rathaus denkmalschutzwürdig sei, vermisst Bellizzi. "In der Kürze der Zeit war eine ausführliche Begründung für die Denkmalbewertungen im Einzelfall nicht möglich", heißt es in dem Schreiben aus dem Landtag. Eine Phrase, mit der man sich vor einer konkreten Auskunft drücken wolle, wie Bellizzi vermutet.

Zu dem Grabungsschutzgebiet dagegen gibt es ausführliche Beschreibungen. Zum Tunneltal etwa heißt es in der Begründung: "Durch den optimalen und umfassenden Erhalt von natürlichen und kulturellen Relikten des späten Eiszeitalters kommt den Beckenablagerungen des Tunneltals eine außergewöhnliche und wertvolle wissenschaftliche Bedeutung zu." Begründungen dieser Art werde niemand hinterfragen, meint Bellizzi. "Die Frage ist doch: Wie passt das Rathaus da rein?"

Wenn es nach dem schleswig-holsteinischen Landesamt für Denkmalpflege geht, passt das Rathaus gut "da rein". Dieses hatte der Stadt unlängst seine Absicht mitgeteilt, das 1968 gebaute Gebäude in das Denkmalbuch einzutragen. Wie die Stadt mit dieser Ansage umgehen wird, das werden die Fraktionsvorsitzenden voraussichtlich in den kommenden Tagen mit Ahrensburgs Bürgermeister Michael Sarach klären, der am Montag aus dem Urlaub zurückerwartet wird.

Das Landesamt für Denkmalpflege hat der Stadt eine Frist gesetzt, die am 26. August ausläuft. Bis dahin könnten Änderungen und Ergänzungen angenommen werden.