Eine Glosse von Fabian Schindler

In den kommenden Tagen soll es wieder knackig heiß werden, sodass viele Menschen den nächsten Besuch eines Freibads oder eine Fahrt ans Meer herbeisehnen werden. Eine herrliche Abkühlung im kühlen Nass. Wäre da nur nicht die Fahrt. Denn Autos werden im Sommer zu erstklassigen Backöfen.

Wer eine Klimaanlage hat, kommt ohne Schweißflecken ans Ziel. Alle anderen müssen leiden. Jedes Stück Kleidung ist dann zu viel. Wer also mit dem Gedanken spielt, in Badehose oder Bikini sein Auto zur Oase der Abkühlung zu steuern, der darf sich freuen: Die Straßenverkehrsordnung erlaubt Autofahren in dieser knappen Bekleidung. Einen Strafzettel gibt es nicht, höchstens einen Sonnenbrand. Und wer will, der kann sogar nackt Auto fahren. Vor dem Aussteigen sollten sich Männer allerdings wieder anziehen.

Und dies aus gutem Grund, denn nach Paragraf 183 des Strafgesetzbuches kann ein männlicher Nackedei für das Entblößen außerhalb des Wagens bis zu ein Jahr hinter schwedischen Gardinen verbringen. Ganz anders bei den Damen: Zeigefreudige Frauen würden laut Verkehrsrechtlern nach Paragraf 183 nicht bestraft. Warum eigentlich? Sind Frauen für den deutschen Rechtsstaat hübscher als Männer? Was haben die, was wir nicht haben? Das mit der Gleichberechtigung sollte jedenfalls noch einmal überprüft werden.

Ich glaube, ich kaufe mir ein Frauen-Nacktkostüm für meine nächste sommerliche Autofahrt. Das ziehe ich mir dann schnell über, bevor ich nackt aus dem Auto steige.