Jugendamt des Landkreises hat den Fall des in Bad Oldesloe ausgesetzten Säuglings an sich gezogen. Dem Findelkind geht es gut.

Bad Oldesloe. Dem kleinen Findelkind Bennet aus Bad Oldesloe geht es gut. Der Junge, seinerzeit nur zwei Tage alt, war am Mittwoch vor zwei Wochen von seiner Mutter, 24, im Garten seiner Urgroßeltern im Oldesloer Ortsteil Rethwischfeld ausgesetzt worden (wir berichteten). Inzwischen ist das Baby aus der Uniklinik Lübeck entlassen worden. Eine Pflegefamilie - im Fachjargon wird sie Bereitschaftspflegestelle genannt - aus dem Landkreis Lüneburg hat sich des Säuglings angenommen. Aus dieser Region stammt auch die leibliche Mutter; ihr Freund, der mutmaßliche Vater des Kindes, Moritz H. (Name geändert) ist Oldesloer.

Wohnort der Mutter ist entscheidend für Behördenzuständigkeit

Das Stormarner Jugendamt in Bad Oldesloe hat den Fall unterdessen abgegeben. Mitarbeiter Gerald Wunderlich sagt: "In dem Moment, in dem die Mutter des Kindes ihre Wohnanschrift kundgetan hat, haben wir uns mit dem dortigen Jugendamt in Verbindung gesetzt, um die Zuständigkeit zu klären." Das Jugendamt beim Landkreis Lüneburg habe gegenüber dem Kreis Stormarn daraufhin schriftlich seine Zuständigkeit erklärt. Reine Routine: "Derjenige, der den Fall als Erster angefasst hat, also wir, hält ihn so lange fest, bis der andere sagt: Wir haben ihn", sagt Wunderlich.

"Ja, das Kind ist jetzt in der Obhut unseres Jugendamtes", bestätigt Frauke Noweck, Sprecherin des Landkreises Lüneburg, auf Anfrage. Der Junge sei aus Lübeck abgeholt und in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben worden. Wie es nun weitergeht, vermag sie zurzeit noch nicht zu sagen. Das Jugendamt sei in Kontakt mit der Mutter des Jungen, die in einer Gemeinde im Landkreis lebe.

Soweit der Fall eine strafrechtliche Relevanz hat, bleiben die hiesigen Behörden zuständig, zurzeit ist die Staatsanwaltschaft Lübeck damit befasst. Deren Sprecher, der Oberstaatsanwalt Günter Möller, sagt auf Anfrage: "Das Verfahren läuft. Im Fokus steht die Mutter des Kindes." Die Anklagebehörde ermittelt seinen Worten zufolge wegen des Verdachts der Aussetzung. Diese Tat wird nach Paragraf 221, Absatz 2, des Strafgesetzbuchs mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren geahndet. Welches Ergebnis am Ende des Ermittlungsverfahrens steht, wird sich nach Möllers Worten in schätzungsweise vier bis sechs Wochen entschieden haben.

22 Jahre alter Zimmermann hatte das Kind im Nachbarsgarten gefunden

Timo Griem, ein 22 Jahre alte Zimmermann aus Bad Oldesloe, hatte Bennet - so der später vom Jugendamt erteilte vorläufige Name - am Mittwoch, 10. Juli, um 18.07 Uhr gefunden. Wie berichtet, lag der Säugling unter einem grau-weißen Handtuch in kniehohem Gras. Griem war von seinem Nachbarn Manfred H. (Name geändert) zu Hilfe gerufen worden. Der 64-Jährige hatte Babylaute auf seinem Grundstück gehört - und nicht geahnt, dass es sein Urenkel war, den er hörte.

Die Mutter des Kindes erklärte später, ihr Freund habe nichts von einer Schwangerschaft gewusst.