Landesamt stellt Ahrensburger Gebäude unter Schutz. Der Denkmalschutz ändert allerdings nichts daran, dass die St. Johanneskirche geschlossen und entwidmet werden soll.

Ahrensburg. Die Ahrensburger St. Johanneskirche ist unter Denkmalschutz gestellt worden. Der Eintrag ins Denkmalbuch des Landes Schleswig-Holstein erfolgte am 11. Juli. Der evangelisch-lutherischen Kirchengemeinde ist die Eintragsverfügung bereits zugestellt worden. "Per Post, denn der Eingang muss bestätigt werden. Schließlich handelt es sich um einen Verwaltungsakt", sagt Schleswig-Holsteins Landeskonservator Michael Paarmann.

Der Denkmalschutz ändert allerdings nichts daran, dass die St. Johanneskirche geschlossen und entwidmet werden soll. Der Kirchengemeinderat hatte sich wegen der prekären finanziellen Lage zu diesem Schritt entschlossen.

Der Eintragung vorausgegangen war ein Gespräch mit Ahrensburger Kirchenvertretern Ende Juni. Das im Frühjahr vom Kieler Landesamt für Denkmalpflege in Gang gesetzte Verfahren ist damit abgeschlossen. Das Ziel ist es, die Kirche an der Rudolf-Kinau-Straße in ihrer jetzigen Form zu bewahren. So hatte es der stellvertretende Leiter des Landesamtes, Dirk Jonkanski, schon im April formuliert.

Jonkanski und seine Mitarbeiterin Astrid Hansen haben die St. Johanneskirche begutachtet. Als bedeutender Sakralbau des renommierten Architekten Otto Andersen (1924-1981) steht sie nun unter Schutz.

"Künstlerische Argumente spielen dabei die entscheidende Rolle", sagt Landeskonservator Michael Paarmann. Es gehe nicht nur um den zeitgeschichtlich relevanten Architektenentwurf der 1960er-Jahre, sondern auch um die Ausstattung der Kirche. Paarmann: "Die Glasfenster stammen von Ernst Günter Hansing, das Altarrelief aus Bronze ist eine Arbeit von Fritz Fleer." Auch die Prinzipalstücke für die liturgischen Handlungen seien aus einem Guss.

Das ist auch auf der Internetseite der Kirchengemeinde nachzulesen: "Die Kirche gründet sich in Taufe, Abendmahl und Verkündigung durch Wort und Musik. So beziehen sich Taufstein, Altar und Kanzel im Altarraum aufeinander und korrespondieren mit der gegenüberliegenden Orgelempore." Und weiter: "Bei unserer Kirche mag der Architekt Otto Andersen an den hochragenden Bug eines Schiffes gedacht haben."

Die Ahrensburger Kirchengemeinde kann als Besitzerin des Gebäudes, das möglicherweise verkauft oder vermietet werden soll, der Eintragung ins Denkmalbuch widersprechen. "Die Kirchengemeinde kann Rechtsmittel einlegen", sagt der Landeskonservator. Darüber würde der 15-köpfige Denkmalrat entscheiden. Das Gremium tagt viermal im Jahr, das nächste Mal im September. Im Denkmalrat sitzen Vertreter der Kirche, der Landwirtschafts- und Architektenkammer, Kunsthistoriker sowie Mitglieder des Gemeindetages und des Städtebundes.

Als letzter Schritt wäre auch noch eine Klage beim Verwaltungsgericht in Schleswig denkbar. Landeskonservator Paarmann betont aber, dass ein Widerspruch inhaltlich begründet werden müsse. "Man muss sich schon mit dem Fachgutachten auseinandersetzen", sagt er. "Wirtschaftliche Erwägungen sind ohne Bedeutung."

Wie die Ahrensburger Kirchengemeinde weiter vorgeht, steht noch nicht fest. Angesichts des Haushaltslochs von rund 100.000 Euro und dem Versuch, über den Verkauf des Areals an der Rudolf-Kinau-Straße - samt Pastorat und Gemeindehaus - Geld in die Kassen zu bekommen, stellt eine Kirche unter Denkmalschutz eher einen Hemmschuh dar.

"Das ergäbe im Fall einer neuen Nutzung des Kirchenschiffs möglicherweise Gesprächsbedarf darüber, wie der Innenraum verändert werden dürfe - oder eben auch nicht", hatte die Kirchengemeinderatsvorsitzende, Pastorin Anja Botta, zu Beginn des Denkmalschutzverfahrens im April gesagt. Ende Juni, nach dem Abschiedsgottesdienst und damit der Schließung der St. Johanneskirche, meinte Anja Botta, die zurzeit im Urlaub ist, dass der Denkmalschutz "maßgeblich darüber entscheiden" werde, wie es nach der Entwidmung weitergehe.

"Alle Veränderungen der St. Johanneskirche müssen jetzt abgestimmt werden und sind genehmigungspflichtig", sagt Landeskonservator Paarmann. "Der Denkmalschutz bedeutet aber keineswegs eine Veränderungssperre. Selbst der Abbruch wäre möglich", fügt er hinzu. Einen solchen Fall habe es jüngst in Preetz gegeben. Dort erhielt der Besitzer einer Immobilie drei Wochen nach dem Eintrag des Gebäudes ins Denkmalbuch von der Kreisverwaltung die Abrissgenehmigung. "Das wünscht man sich als Denkmalpfleger natürlich nicht", sagt Michael Paarmann.

In diesem Zusammenhang verweist er darauf, dass das Landesamt für Denkmalpflege nicht die entscheidende Instanz sei. "Das Baudezernat der Nordkirche ist zuständig", sagt Paarmann. Das sei in einem 1957 unterzeichneten Vertrag des Landes Schleswig-Holstein mit den Evangelischen Landeskirchen geregelt worden.

Die Kirche genießt ein Sonderrecht und kann als Eigentümerin selbst darüber entscheiden, was mit ihren Gebäuden geschehen soll. Denkbar wäre also theoretisch, dass die St. Johanneskirche abgerissen wird, weil die Nordkirche es so verfügt.

Fühlt sich der Landeskonservator da nicht übergangen? "Der Denkmalschutz wird trotz allem respektiert", sagt Michael Paarmann. Man setze sich ins gegenseitige Einvernehmen. "Es gibt eine hohe Verantwortlichkeit auf beiden Seiten."