Aufsichtsbehörde erteilt dem Bargteheider Projekt ihre Zustimmung

Bargteheide. Könnten die geplanten Bargteheider Windräder die Drehfunkfeuer der Deutschen Flugsicherung (DFS) in Ammersbek stören und damit den Flugverkehr gefährden? Diese Frage schwebte in den vergangenen Wochen wie ein Damoklesschwert über dem Projekt. Jetzt ist die Entscheidung gefallen, früher als angekündigt. Und sie bringt Entwarnung. Gegen den Bau der Windanlagen bestehen in diesem Punkt keine Bedenken.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) teilt mit, "dass zu erwartende Störungen akzeptabel sind und das Vorhaben damit zulässig ist". So steht es in einem Schreiben der Kieler Luftfahrtbehörde, das dem Bargteheider Rathaus zugestellt wurde und auch der Abendblatt-Regionalausgabe Stormarn vorliegt.

Stadt veröffentlicht Schreiben, um für Transparenz zu sorgen

Eine mögliche Störung der Flugsicherungsanlage sei gemäß Paragraf 18 a des Luftverkehrsgesetzes geprüft worden, heißt es weiter. Der Paragraf schreibt vor, dass Bauwerke nicht errichtet werden dürfen, wenn dadurch Flugsicherungseinrichtungen - wie eben beispielsweise die Drehfunkfeuer in Ammersbek - gestört werden könnten. Dabei entscheide das Bundesaufsichtsamt auf der Grundlage einer gutachterlichen Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation und teilt seine Entscheidung der zuständigen Luftfahrtbehörde des Landes mit.

Deshalb ist das Schreiben auch nicht direkt von der BAF gekommen, sondern von der Luftfahrtbehörde in Kiel. "Sie ist es, bei der wir die Anträge stellen müssen. Und deswegen ist sie auch die Behörde, die die Bescheide offiziell erteilt", sagt Joachim Teschke, Kämmerer der Stadt und Geschäftsführer der Bürgerwindpark Bargteheide Verwaltungs- GmbH. "Die Stellungnahme ist verbindlich", sagt Teschke. Horrorszenarien von möglichen Flugzeugabstürzen entbehrten jeglicher Grundlage. "Niemand muss deswegen Angst haben. So etwas ist absolut ausgeschlossen."

Eventuell kann auf Blinkbefeuerung der Rotorspitzen verzichtet werden

Das Schreiben der Kieler Luftfahrtbehörde an die Öffentlichkeit zu geben, sei eine bewusste Entscheidung gewesen. Üblich sei das nicht. Teschke: "Aber wir haben Transparenz versprochen." Der Blick in den Brief der Kieler Behörde gibt auch Auskunft darüber, dass eine weitere Frage zu klären sei, bevor die Zustimmung der Deutschen Flugsicherung für den Windpark eingeholt werden könne. Dabei geht es um die Tages- und Nachtkennzeichnung von Luftfahrthindernissen.

Der Hinweis der Kieler Behörde: Bei einer Höhe der Windräder von mehr als 150 Metern über Grund - wie für Bargteheide geplant - sei aus Sicht der zivilen Luftfahrtbehörde die "Blattspitzenbefeuerung" die geeignetste Form der Kennzeichnung. Bei Verwendung von Gefahrenfeuer am Rotorgehäuse bliebe dagegen ein nicht unerheblicher Teil der Anlage unbeleuchtet. Möglicherweise, so ist dem Brief zu entnehmen, könne aber auch auf die Blitzbefeuerung verzichtet werden.