28 Jahre alter Oldesloer legt Geständnis vor dem Amtsgericht ab

Bad Oldesloe . Eine Marihuana-Indoor-Plantage in einem Schrank: So sah es im Schlafzimmer von Daniel M. (Name von der Redaktion geändert) aus. Am 13. Oktober 2011 war Schluss damit. Bevor er ernten konnte, durchsuchten Beamte der Kriminalpolizei seine Wohnung und fanden "Betäubungsmittel in nicht geringen Mengen". Darunter auch 409 Ecstasy-Tabletten und 14,7 Gramm eines Amphetamingemisches. Jetzt musste sich der 28-Jährige vor dem Ahrensburger Amtsgericht dafür verantworten.

Der Vorsitzende Richter Ulf Thiele verliest die Anklage. Der Vorwurf: Herstellung, Besitz und Handel mit illegalen Drogen. Außerdem soll er am 13. September 2011 ein bis zwei Gramm Marihuana an den damals 17 Jahre alten Christoph H. (Name geändert) verkauft haben.

Daniel M. sitzt ruhig auf der Anklagebank, er hat kurzes, rotes Haar, eine korpulente Statur und weiche Gesichtszüge. Er antwortet mit hoher, dünner Stimme, manchmal tränenerstickt. Die Indoor-Anlage habe er von seinem damaligen Freund Hannes J. (25, Name geändert) bekommen, um zehn Pflanzen zu ziehen. Der Angeklagte sieht ängstlich aus. "Die Ernte sollte die Anlage wieder reinbringen", sagt er. "Den Rest wollten wir teilen."

Die Beamten stellten 380 Gramm Blütenspitzen und Marihuana-Blätter mit 4,5 Prozent THC-Gehalt sicher und außerdem mehrere Tüten mit Ectasy-Tabletten. "Die habe ich gar nicht haben wollen. Ich wollte nur 100 Stück bestellen", sagt der Angeklagte. Die Pillen habe sein Freund in einer Bonbon-Packung in seine Wohnung gebracht. Daniel M. sagt: "Ich hatte Angst, dass er sauer wird, wenn ich sie nicht nehme." Sein Freund streitet vor Gericht alles ab. Die jungen Männer beschuldigen sich gegenseitig. Der Sachverständige Klaus Behrend verliest das Gutachten. Daniel M. sei von Marihuana und mehreren anderen Substanzen abhängig gewesen. Behrend diagnostiziert eine Depression, die dem ersten Kontakt des Angeklagten mit Drogen im 13. Lebensjahr schon vorausgegangen sei. Daniel M. habe sich oft als Außenseiter gefühlt und Angst gehabt vor seinem alkoholabhängigen, gewaltbereiten Vater.

Das Jahr 2011 sei eine "wilde Zeit" gewesen, gesteht der Angeklagte ein. Als er dem 17-jährigen Christoph H. damals Marihuana im Wert von zehn Euro verkauft habe, habe er nicht über eine etwaige Minderjährigkeit des Käufers nachgedacht. "Ich war total breit", sagt er. Der Sachverständige Klaus Behrend bestätigte die verminderte Steuerungsfähigkeit aufgrund der Depression und des Drogenkonsums. Der Staatsanwalt beantragt deshalb die Einstellung des Verfahrens wegen des Verkaufs von Betäubungsmitteln an Minderjährige. Das Gericht stimmt zu. Das Verfahren wird diesbezüglich eingestellt.

Das Gericht schenkt dem Angeklagten nach der Aussage des Kripo-Beamten Rüdiger Haase auch Glauben, dass er die Ecstasy-Tabletten nicht in dieser großen Menge hatte haben wollen. Für den Angeklagte spreche außerdem, dass er ein volles Geständnis abgelegt habe, nicht vorbestraft sei und seit mehr als einem Jahr einen Entzug mache. Das Urteil des Amtsgerichts lautet: sieben Monate Haft, ausgesetzt auf vier Jahre Bewährung.