Drei Einwohner legen Einspruch gegen die Vorschlagsliste der CDU ein. Sie befürchten eine Täuschung der Wähler.

Oststeinbek. Drei Oststeinbeker haben Einspruch gegen das Ergebnis der Kommunalwahl eingelegt. Grund ist eine vermeintlich fehlerhafte Wahlvorschlagsliste der CDU. Die drei Bürger wollen auf der Liste Unregelmäßigkeiten bei den Berufsbezeichnungen von mindestens sechs CDU-Kanditaten gefunden haben und befürchten daher eine Täuschung der Wähler. Zudem entspreche die Wahlvorschlagsliste der Christdemokraten nicht der, die bei der Mitgliederversammlung des Ortsverbandes am 13. März beschlossen wurde. Ernstzunehmende Vorwürfe dreier wahlberechtigter Bürger, die jetzt geprüft werden müssen.

Gemeindewahlleiterin Britta Braune konnte sich am Dienstag zu dem Vorgang nicht äußern, sie befindet sich zurzeit im Urlaub. Ihre Stellvertreterin Angelica Gruwe vom Gemeindewahlbüro Oststeinbek verweist mit den Worten "Sie hätte aber dasselbe gesagt: Wir sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet" auf die Verschwiegenheitsklausel bei laufenden Anträgen. "Ich darf lediglich bestätigen, dass ein Einspruch bei uns eingegangen ist."

Auch der derzeitig amtierende Bürgermeister von Oststeinbek, Hans-Joachim Vorbeck (CDU), ist entsprechend informiert worden und hält sich bedeckt. Aber er bestätigt den fristgerechten Erhalt eines Einspruchs gegen das Ergebnis der Kommunalwahl.

Der Amtsweg verlangt bei Einsprüchen dieser Art, dass Gemeindewahlleiterin Braune das Veto überprüft. Danach gehe der Einspruch an den Gemeindewahlprüfungsausschuss. Dieser würde dann der Gemeindevertretung eine Empfehlung präsentieren, sagt Vorbeck. Die Gemeindevertreter würden über die Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses abstimmen. Bis dahin ist es aber noch ein langer Weg, laut Vorbeck tagt das Gremium wohl erst wieder gegen Ende August, die Gemeindevertretung erst am 23. September. Und der Einspruch liege ohnehin noch beim Gemeindewahlbüro.

Laut CDU-Mann Vorbeck hat der Einspruch durchaus einen Beigeschmack. Er vermutet, dass jemand beabsichtige, der CDU in Oststeinbek Unannehmlichkeiten zu machen.

"Meines Wissens hat sich ja niemand mit akademischen Titeln geschmückt oder sonst etwas erfunden. Was ist falsch daran, wenn jemand den Beruf angibt, dem er gerade nachgeht, und nicht den, den er gelernt hat?" Diese Frage haben laut Vorbeck jetzt die Gremien zu prüfen, ebenso wie der Frage, ob die Bezeichnungen für die Wähler überhaupt diese Relevanz hätten. Darüber hinaus müsse geklärt werden, ob jetzt die Berufsbezeichnungen aller Kandidaten im Bürgerhaus überprüft werden müssten.

Jürgen Verwiebe (FDP) sieht in den Berufsbezeichnungen auf den Wahlvorschlagslisten ebenfalls keine Verfehlung. "Ich habe bei dem Punkt Berufsbezeichnung auch Rentner angeben - obwohl Rentner kein Beruf ist", sagt Verwiebe. Auch wenn jemand einen Beruf angeben würde, dem er vor der Rente nachgegangen ist, sei das nicht verwerflich. "Wenn allerdings jemand einen Beruf eingetragen haben sollte, für den man eine spezifische Ausbildung braucht, und den er definitiv weder gelernt noch ausgeübt hat, dann ist das auf jeden Fall ein Verstoß gegen die Wahlvorschriften." Unter diesen Umständen könnte es nötig sein, in den betroffenen Wahlkreisen neu zu wählen.

Nach der Abstimmung der Gemeindevertreter über den Vorschlag des Prüfungsausschusses haben die Bürger, die das Veto eingereicht haben, 14 Tage Zeit, um gegen den Beschluss vor dem Verwaltungsgericht in Schleswig zu klagen.