68 Jahre alten Bargteheider hatte seine Frau im Badezimmer angegriffen

Bargteheide. Am sechsten Verhandlungstag im Prozess gegen den 68-jährigen Bargteheider, der sich wegen versuchten Mordes an seiner Ehefrau vor dem Landgericht Lübeck verantworten muss, haben Staatsanwaltschaft und Verteidiger plädiert. Die Anklagebehörde forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Jahren.

Die Staatsanwältin stellte die Schuldfähigkeit des Angeklagten nicht infrage. "Es sind keine seelischen Störungen bekannt", sagte sie. Auch dass Hans T. (Name geändert) das Opfer im Affekt verletzt haben könnte, schließe sie aus. Die Verteidiger des Angeklagten forderten Strafminderung: "Unser Mandant hat in einem Entschuldigungsschreiben Reue gezeigt und die Tat gestanden. Außerdem sehen wir die Tat als Affekt-Tat an."

Dem Rentner Hans T. wird vorgeworfen, am 13. November 2012 seine Ehefrau im Badezimmer der gemeinsamen Wohnung niedergestochen zu haben (wir berichteten). Wie der bisherige Prozessverlauf gezeigt hat, überlebte die 62-jährige Anja T. offenbar nur, weil sie sich tot stellte, sodass ihr Mann von ihr abließ.

Während der Verhandlung schlugen die Verteidiger des Angeklagten und der Vertreter der Nebenklägerin Anja T. außerdem einen Täter-Opfer-Ausgleich vor. Darin hieß es, dass der Angeklagte Hans T. dem Opfer 75.000 Euro Schmerzensgeld zahle, auf sein lebenslanges Wohnrecht in der Bargteheider Wohnung verzichte und Anja T. seinen Geländewagen überlasse.

Der Bargteheider, der bereits seit sieben Monaten in Untersuchungshaft sitzt, erschien in einem dunkelgrünen Pullover und Jeans. Hans T. hielt während der Verhandlung ein blau-weißes Taschentuch in der rechten Hand. Seiner Ehefrau, die mit ihren beiden Töchtern zu dem Prozess erschienen war, wendete er den Rücken zu. Anja T. wirkte gefasst.