Das Urteil gegen den Urheber eines ausländerfeindlichen Videos ist rechtskräftig.

Lübeck. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht habe die Revision als unbegründet abgelehnt, teilte die Lübecker Staatsanwaltschaft am Montag mit. Das Amtsgericht Ratzeburg hatte den 49-Jährigen aus Grinau im Kreis Herzogtum Lauenburg im Februar wegen Volksverhetzung zu neun Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er hatte mehr als 700 zum Teil auch in Ahrensburg, Großhansdorf und Reinfeld gedrehte Videos ins Internet gestellt und mit rassisstischen Äußerungen versehen, darunter eines, das eine Chinesin vor den Verbrennungsöfen in der KZ-Gedenkstätte Auschwitz-Birkenau zeigt. Dazu sagt eine Stimme: "Die Öfen sind noch warm. Bye-bye."

Der Angeklagte hatte vor Gericht stets ausgesagt, bei seinem Video handele es sich um einen "Reisebericht" und "reinen Jux". Sein Verteidiger Patric von Minden hatte auf Freispruch plädiert. Sein Mandant sei nicht ausländerfeindlich und habe mit seinem Video keinesfalls Missachtung gegen Asiaten kundtun wollen.