Ex-Frau bezichtigte Braaker der besonders schweren sexuellen Nötigung

Reinbek . Richterin Ute Schultze-Hillert atmete mehrmals schwer durch, als sie im Reinbeker Amtsgericht den Freispruch für den Tischler Thomas A. (Name geändert) verkündete. Sie berief sich dabei auf den Grundsatz "in dubio pro reo" - im Zweifel für den Angeklagten. Am Schluss ihrer Urteilsbegründung fügte sie hinzu: " Wie es wirklich war, kann hier nicht geklärt werden." Das Schöffengericht folgte damit dem Antrag des Verteidigers Matthias Petrausch. Er hatte in seinem Plädoyer vor allem die Glaubwürdigkeit der Ex-Frau seines Mandanten, Chantal B. (Name geändert), infrage gestellt. Sie hatte ihren ehemaligen Gatten bezichtigt, sie noch während der Ehe im November 2010 vergewaltigt zu haben.

Das Gericht war vor allem nicht davon überzeugt, dass Chantal B. sich während des Vorfalls erkennbar gegen den Geschlechtsverkehr gewehrt habe. Die Ex-Frau hatte ausgesagt, sie habe ihren damaligen Mann aufgefordert, von ihr abzulassen, aber wegen der Kinder im Hause nicht geschrien.

Schultze-Hillert hatte gehofft, eine Nachbarin könne mehr Licht in das Geschehen bringen, das sich in Braak zugetragen hatte. Um ihre Aussage zu hören, war ein weiterer Verhandlungstag anberaumt worden. Nun sagte die Nachbarin aus, Chantal B. sei an dem fraglichen Abend zu ihr gekommen, habe geweint und aufgelöst gewirkt. Sie habe ihr einen Kaffee zu trinken gegeben und ihr erlaubt, bei ihr zu duschen, sagt die Nachbarin weiter. Blaue Flecken habe sie bei der Gelegenheit aber nicht an deren Körper entdeckt. Am nächsten Tag aber habe B. deutlich gemacht, dass alles wieder in Ordnung sei. "Das hat mich sehr erstaunt."

Zweifel an B.s Glaubwürdigkeit weckten zudem ihre unterschiedlichen Schilderungen des angeblichen Tathergangs. Mal war demnach ihr damaliger Mann unbekleidet aus der Dusche gekommen und hatte sie dann im Schlafzimmer aufs Bett geschmissen. Ein andermal hatte er ein Handtuch um die Hüften und in einer weiteren Version war er mit einer Trainingshose bekleidet gewesen. Dem Gericht erschien auch B.s Behauptung nicht plausibel, sie könne wegen der Vergewaltigung keine sexuellen Dienstleistungen mehr über eine Webcam anbieten - eine Tätigkeit, die sie noch im März dieses Jahres ausübte und schon während der Ehe nachgegangen war.

Staatsanwältin Magdalena Salska glaubte hingegen B.s Schilderungen. Sie hatte für den 36 Jahre alten Angeklagten eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren gefordert. Die Strafe sollte ihrer Meinung nach für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt werden. Für das Gericht steht nach den Worten von Richterin Schultze-Hillert lediglich fest, dass es bei dem Vorfall im November 2010 zum - wenn auch groben - Geschlechtsverkehr zwischen A. und seiner damaligen Frau gekommen war. Das hatte auch der Angeklagte ausgesagt. Er meinte, er könne über die Sache nur den Kopf schütteln.