20-Jähriger soll aus Eifersucht einen Gleichaltrigen mit Baseballschläger schwer verletzt haben

Badendorf. Drei Jahre Haft nach Jugendstrafrecht - das forderte am Montag der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor dem Landgericht Lübeck für den 20-jährigen Kevin S., der am Abend des 19. November vergangenen Jahres einen 20 Jahre alten Mann mit einem Baseballschläger schwer verletzt haben soll (wir berichteten). Seit sechs Monaten sitzt der Badendorfer in Untersuchungshaft. Grund für die Tat soll Eifersucht gewesen sein: Die Freundin des Opfers Marvin B. hatte zuvor auch eine Beziehung mit Kevin S. geführt, in der es immer wieder zu Handgreiflichkeiten von Seiten des Opfers gekommen war.

Für seinen Vater Holger S. (Namen geändert), der ebenfalls an der Tat beteiligt und das Opfer auf den Kopf geschlagen haben soll, plädierte der Staatsanwalt auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, die als dreijährige Bewährungsstrafe ausgesetzt werden soll. Außerdem soll Holger S. einen Geldbetrag von 1000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung spenden. Die Bewährungsstrafe für Holger S. rechtfertigte der Staatsanwalt vor allem damit, dass der Angeklagte nicht vorbestraft sei.

Als Grund für eine Freiheitsstrafe für den jüngeren Angeklagten wurde die außerordentliche Schwere der Strafhandlung und das hohe Maß an Brutalität, mit der Kevin S. das Opfer zugerichtet haben soll, genannt. So habe das Opfer durch einen Schlag mit der Baseballkeule, der von Holger S. ausgeführt worden sein soll, bereits am Boden gelegen, als Kevin S. ihm weitere zwei Male mit der Tatwaffe ins Gesicht und seinen Kopf schließlich auf den Asphalt geschlagen haben soll.

Nicht bestätigt habe sich jedoch, so der Staatsanwalt, der Tatbestand des versuchten Totschlag. Das Opfer habe zu keinem Zeitpunkt unmittelbar in Lebensgefahr geschwebt. Außerdem habe Kevin S. von Marvin B. abgelassen, als er dessen schwere Verletzungen bemerkte. Bei dem Anwalt des Opfers stieß der Staatsanwalt mit dieser Einschätzung auf Unverständnis. "Niemand, auch nicht Kevin S., konnte wissen, ob die Verletzungen nicht tödlich werden würden", so der Jurist. Für die Anwendung des Jugendstrafrechts plädierte der Staatsanwalt aufgrund der Reifeverzögerung des Angeklagten. Diese war auch in dem Bericht der Jugendgerichtshilfe deutlich geworden. Dort hieß es, die Reife des Angeklagten entspreche noch nicht der eines Erwachsenen. Deshalb und wegen der Persönlichkeitsstörung im Hinblick auf den Umgang mit partnerschaftlichen Konflikten sei für Kevin S. eine Therapie notwendig.

Der Antrag des Staatsanwalts deckte sich auch mit den Plädoyers der Verteidiger der beiden Angeklagten nicht. So forderte der Verteidiger von Holger S. eine Bewährungsstrafe von lediglich sechs Monaten für seinen Mandanten. Dieser habe nicht den Kopf des Opfers, sondern höchstens dessen Oberkörper treffen wollen. Außerdem habe er seinem Sohn helfen wollen und habe sich deshalb in einer Nothilfe ähnlichen Situation befunden. Die Verteidigung des jüngeren Angeklagten forderte für diesen eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren sowie eine ambulante Therapie. Die Untersuchungshaft sei für seinen Mandanten schon belastend genug gewesen, so der Verteidiger.