Reaktionen auf Diskriminierungsvorwürfe gegen Discothek in Bad Oldesloe

Bad Oldesloe. Bürgermeister aus Stormarn sprechen sich einhellig dagegen aus, Jugendlichen aus ethnischen Gründen den Eintritt in Diskotheken zu verwehren. Reinbeks Verwaltungschef Axel Bärendorf sagte der Abendblatt-Regionalausgabe Stormarn: "Das ist nicht tolerabel. Wir können dankbar sein, dass wir Migranten haben. Sonst wäre das Land nicht funktionsfähig." In Reinbek seien ihm aber solche Vorwürfe nicht bekannt geworden, auch nicht aus Vereinen. Er reagierte damit auf Vorwürfe des Vereins Für Integration und Toleranz (FIT), der der Disco "Nachtschicht" in Bad Oldesloe eine diskriminierende Einlasspraxis vorhält. Demnach wird dort ausländischen Jugendlichen und Menschen mit Migrationshintergrund der Eintritt verweigert.

Reinfelds Bürgermeister Gerhard Horn sagte: "Grundsätzlich darf so etwas nicht vorkommen." Konkret zur Einlasspraxis der Discothek "Nachtschicht" könne er nichts sagen. "Aber "Bei öffentlichen Veranstaltungen ist das völlig indiskutabel." Aus Reinfeld seien ihm derartige Vorfälle nicht bekannt. Auch in Bargteheide sind solche Vorwürfe nach Angaben des Büroleitenden Beamten Herbert Sczech nicht laut geworden. Er würde solch eine Praxis auch für falsch halten. Der Justiziar des Antidiskriminierungsverbandes Schleswig-Holstein, Wolfgang Kastens, kann von weiteren derartigen Vorfällen im Kreis Stormarn ebenfalls nicht berichten. Die Organisation mit Sitz in Kiel-Gaarden berät und unterstützt Menschen kostenlos, die sich diskriminiert oder unberechtigt benachteiligt fühlen.

Die "Nachtschicht" ist allerdings nicht die einzige Diskothek unter der Geschäftsführung von Matthias Ohrt, gegen die Vorwürfe wegen einer diskriminierenden Einlasspraxis erhoben worden sind. Auch gegen das "Atrium" in Schwentinental, das ebenfalls unter Ohrts Regie agiert, sind derartige Beschwerden bis zur Bürgermeisterin des Ortes, Susanne Leyk, durchgedrungen. Bürgermeisterin Leyk sagt, ihr sei beispielsweise berichtet worden, ein Schwarzer sei von den Türstehern aufgrund seiner Hautfarbe zurückgewiesen worden. Leyk: "Solche Vorwürfe wurden wiederholt erhoben." Die Stadt könne aber nicht einschreiten. Dazu müsse Anzeige erstattet werden.

Auch Thomas Richert, stellvertretender Bürgerbeauftragter für soziale Angelegenheiten beim Landtag in Kiel, sagt, er benötige eine Eingabe, um die Sachlage und den rechtlichen Hintergrund zu prüfen. In seiner Abteilung ist auch die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein angesiedelt. Richert: "Grundsätzlich darf man aus ethnischen Gründen nicht abgewiesen werden." Die Betroffenen sollten prüfen, ob sie Klage erheben wollten. "Eine weitere Möglichkeit ist, sich an das Gewerbeaufsichtsamt zu wenden."

"Das Antidiskriminierungsgesetz gilt bundesweit. Danach ist es auch Diskotheken trotz des Hausrechts nicht gestattet, Menschen aus ethnischen Gründen den Zutritt zu verwehren", sagt Arne Gloy, Pressesprecher der Stadt Kiel. Dort gebe es, so Gloy weiter, wie in jeder anderen Stadt mit Diskotheken solche Problemlagen. Wegen der Abweisungen beim "Atrium" ist der Justiziar des Antidiskriminierungsverbands Schleswig-Holstein, Wolfgang Kastens, bereits aktiv geworden. Kastens schrieb Geschäftsführer Ohrt, zwei Brüdern aus Ecuador sei dort im Februar der Zutritt verwehrt worden, obgleich sie ordentlich gekleidet und nicht angetrunken gewesen seien. Ihren beiden deutschen Freunden sei hingegen der Einlass gewährt worden.

Als Antwort kam laut Kastens ein Schreiben von Ohrts Rechtsanwalt zurück. Darin heißt es laut Kastens, an allen Tagen würden Personen in die Diskothek eingelassen und abgewiesen, völlig unabhängig von ihrer Herkunft. Daher gehe der Vorwurf, Menschen aus anderen Kulturkreisen würden nicht in die Diskothek gelassen, ins Leere. Laut Kastens schreibt der Rechtsanwalt weiter, sollten Mitarbeiter einmal falsch gelegen haben, rechtfertige das die Vorwürfe keinesfalls. Diese seien daher nicht justiziabel.

Das ist nach Einschätzung von Kastens falsch. "Das allgemeine Gleichbehandlungsgesetz greift bereits bei einem einzigen Vorfall", sagt Kastens. Der Justiziar hält es zudem nicht für ausreichend, Menschen den Zutritt zu einer Diskothek mit der Begründung zu verweigern, sie passten nicht zur Klientel. Davon hatten Jugendliche berichtet, die von der "Nachtschicht" in Bad Oldesloe abgewiesen worden waren. Kastens: "Das ist keine sachliche Begründung, die den Ausschluss rechtfertigt." Um zu widerlegen, dass den Jugendlichen nicht wegen ihrer Ethnie der Zutritt verweigert würde, müssten konkretere Gründe genannt werden.